Lamezia, Konzerte von Neri per Caso und Ron am 27. und 28. Juni zur Feier der Schutzheiligen Peter und Paul

Lamezia Terme – Zwei Musikabende auf dem Corso im Rahmen der Feierlichkeiten zu Ehren der Schutzheiligen Petrus und Paulus am 27. und 28. Juni mit einer Prozession am 29. Juni um 18 Uhr. Am 27. Juni wird Neri Per Caso die Bühne betreten. Die Band war bereits 2022 für ein Konzert im Teatro Grandinetti anlässlich des „Weihnachtsfestes“ am 28. Juni mit der Musik aufstrebender Lametini-DJs belebt Wie bereits angekündigt, sind Ron & Band an der Reihe und geben ab 22 Uhr Konzerte, um das Publikum aufzuwärmen. Dann wird es richtig feierlich.

Dies geht aus zwei getrennten Verordnungen hervor, die am städtischen Anschlagbrett veröffentlicht wurden und in denen angeordnet wird, „die Besetzung des öffentlichen Geländes der Gehwege und der Straße des Corso Numistrano an den Tagen vom 27. bis 29. Juni 2024 zu verbieten“. , von 16.00 bis 24.00 Uhr, ausgenommen sind stabile Gebäude; Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Vorschriften dieser Verordnung wird, sofern es sich nicht um eine schwerere Straftat handelt, ein Bußgeld von mindestens 200,00 € und höchstens 500,00 € verhängt. Darüber hinaus ist am 27. und 28. Juni von 16.00 bis 24.00 Uhr „die Verabreichung und der Verkauf von alkoholischen Getränken und anderen Getränken in Glasbehältern und Dosen durch Personen, die die gewerbliche Tätigkeit der Verabreichung von Speisen und Getränken und Vereinen ausüben, stets untersagt.“ Privatpersonen aus der Öffentlichkeit Einrichtungen und Verkaufsautomaten im Corso Numistrano; Piazza S. Giovanni; Alter Marktplatz; Über Lissania; Aufstieg F.lli Maruca; Ardito-Platz; Piazza Mazzini; Corso G. Nicotera; Garibaldi-Straße; Unabhängigkeitsstraße; Piazza Mercato Nuovo und in den Seitenstraßen, die unmittelbar an die oben genannten Straßen und Plätze angrenzen; Darüber hinaus ist es allen anwesenden und sich in öffentlichen Bereichen aufhaltenden Personen am 27. und 28. Juni 2024 von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr vor Ort verboten, alkoholische Getränke und andere Getränke in Glasbehältern und Dosen jeglicher Art zu konsumieren und zu konsumieren. Im gesamten Gemeindegebiet ist es verboten, Dosen, leere Flaschen oder andere leere Getränkebehälter an öffentlichen Orten außerhalb der dafür vorgesehenen Sammelbehälter zurückzulassen. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Vorschriften dieser Verordnung wird, sofern es sich nicht um eine schwerere Straftat handelt, ein Bußgeld von mindestens 200,00 € und höchstens 500,00 € verhängt.

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