Die Schweiz stimmt über die Freiheit der Bargeldverwendung in der Verfassung ab

Die Schweiz stimmt über die Freiheit der Bargeldverwendung in der Verfassung ab
Die Schweiz stimmt über die Freiheit der Bargeldverwendung in der Verfassung ab

Rom, 26. Juni. (askanews) – In der Schweiz steht eine Volksabstimmung über die Aufnahme zentraler Grundsätze zur freien Nutzung von Elektrizität in die Verfassung an. Die eidgenössische Regierung hat einen Gegenentwurf zu einer von den Initiatoren „Bargeld ist Freiheit“ getauften Volksinitiative angenommen, in dem sie „die beiden Hauptanliegen“ desselben „allerdings mit präziseren Formulierungen“ aufgreifen will.

Die Volksinitiative wurde am 15. Februar 2023 von der Schweizerischen Freiheitsbewegung eingereicht und fordert, dass Münzen oder Banknoten immer in ausreichender Menge verfügbar sein müssen. Darüber hinaus muss die allfällige Ablösung des Schweizer Frankens durch eine andere Währung einer Abstimmung von Volk und Ständen unterliegen. Im darauffolgenden März präsentierte dieselbe Bewegung eine weitere Initiative zum Thema Bargeld.

Mit einer Stellungnahme erklärt der Bundesrat der Schweiz, dass er „die große Bedeutung von Bargeld für Wirtschaft und Gesellschaft“ anerkenne. Und dass „er bereit ist, diese bereits in den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Grundsätze auch in die Verfassung aufzunehmen.“ Er ist jedoch der Ansicht, dass die von den Autoren der Initiative zur Vervollständigung der Verfassung vorgeschlagenen Formulierungen nicht ausreichend präzise sind.“

Aus diesen Gründen, heißt es in der Mitteilung weiter, lehnte die Schweizer Regierung die Volksinitiative ab, stellte ihr aber „einen direkten Gegenvorschlag“ entgegen, der heute verabschiedet wurde. Es sieht eine Änderung von Artikel 99 der Verfassung vor und fügt zwei Formeln hinzu: „Die Schweizer Währung ist der Franken“ und „Die Schweizerische Nationalbank garantiert die Bargeldversorgung“.

Schliesslich schlägt der Bundesrat den eidgenössischen Räten vor, den direkten Gegenvorschlag zusammen mit der Initiative dem Volk und den Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten, „mit der Empfehlung, diese abzulehnen und den Gegenvorschlag anzunehmen“. Wenn dies entschieden wird, werden die beiden Vorschläge daher in Volksabstimmungen als gegensätzliche Entscheidungen abgestimmt.

Die Trägerbewegung der Volksinitiative erklärt ihrerseits, dass die Freiheit im Umgang mit Bargeld „für die Schweiz absolute Priorität hat“, fügt aber hinzu, dass „wir nicht mehr nur für uns selbst kämpfen“. Er zitiert die Ereignisse in der Europäischen Union und „die rasante Beschleunigung“ der letzten Jahre, mit einem klaren Verweis auf die aufgrund von Covid verhängten Beschränkungen und Sperren, und erklärt, dass „die Schweiz jetzt von hochrangigen Bargeldexperten als das ‚einzige Land, das …“ angesehen wird kann als Leuchtturm für ganz Europa noch bares Geld sparen.“

Die Befürworter befürchten, dass sie eine schrittweise Abschaffung des Bargelds vorantreiben wollen. Und in der Folgeinitiative fordern sie, die Akzeptanzpflicht in einer Reihe von Realitäten zu verankern: Es wird nicht mehr möglich sein, Menschen zu diskriminieren, die bar bezahlen wollen, wie es bereits immer häufiger geschieht. Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt ein Bargeldverbot. Weihnachtsmärkte und Sommerfeste werden als bargeldlos beworben. An Bahnhöfen dürfen Barzahler die Toiletten nicht mehr betreten. Die Barzahlung in allen öffentlichen Verkaufs- und Servicestellen muss künftig stets möglich sein.“

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