Hier ist die „Ethische Charta des Frauensports“

Hier ist die „Ethische Charta des Frauensports“
Hier ist die „Ethische Charta des Frauensports“


DER ADLER – Auf Vorschlag des Soroptimist International Club L’Aquila hat die Gemeinde L’Aquila die „Ethische Charta des Frauensports“ verabschiedet.

Im letzten Stadtrat auf Vorschlag des Stadtrats einstimmig angenommen Katia Persichetti der das Verfahren einleitete, gefolgt von den Beiträgen der Stadträte Stefania Pezzopane, Laura Cococcetta t Gianni Padovanidie von der National Athletes Association entwickelte Charta wurde zum Schutz der Rechte von Sportlerinnen geschaffen und hat unter anderem folgende Ziele: Sensibilisierung für Fragen der Chancengleichheit und Rechte im Sport, die Verwendung einer inklusiven Geschlechtersprache und die Förderung von Sportkultur im Allgemeinen.

Mit der Unterzeichnung des Dokuments verpflichten sich die Gemeinden, die es annehmen, die Gleichstellung der Geschlechter im Sportbereich sicherzustellen und Richtlinien und Maßnahmen zu entwickeln, um die Ausübung von Sport auch durch Mädchen und Frauen zu fördern.

Insbesondere Stadtrat Padovani forderte die Aufnahme der Ethik-Charta in den strategischen Plan der Gemeinde L’Aquila, um sicherzustellen, dass sie durch die Integration die im Plan selbst vorgesehenen Arbeiten und Maßnahmen charakterisiert und nicht Gefahr läuft, eine einfache Erklärung zu bleiben der Absicht.

Am Ende der Stadtratssitzung treffen sich die Vertreter der Soroptimisten Liliana Biondi t Gianna Colagrandeim Namen des Präsidenten des Soroptimist Club L’Aquila, Nora Concordia und alle Mitglieder begrüßten und dankten der Bürgerversammlung und dem Bürgermeister von L’Aquila, Pierlugi Biondo.

Letzterer erklärte sich bereit, die Charta den Bürgern im Rahmen einer in Absprache mit dem Stadtclub zu planenden und durchzuführenden Veranstaltung vorzustellen.

Nachfolgend finden Sie den Text der Ethik-Charta

Art. 1

Sportliche Betätigung gehört beiden Geschlechtern und muss die psychophysische Entwicklung und das Wohlbefinden von Mädchen und Jungen sowie Erwachsenen fördern, ohne Unterbrechungen oder Entfernungen aufgrund von Geschlechterdiskriminierung.

Art. 2

Die Gemeinde fördert im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, auch in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen:

  1. Der Abbau aller Stereotypen und Vorurteile und die Ermutigung insbesondere von Mädchen und Jungen, sich für jede sportliche Disziplin zu interessieren und diese auszuüben.
  2. das Recht von Mädchen und Jungen, die Sportart wählen zu können, die sie lieben und ausüben möchten, in allen möglichen Richtungen, im Amateur- oder Wettkampfbereich, von der Kindheit bis zur vollen Reife, unabhängig davon, ob sie voll leistungsfähig oder behindert sind.

Art. 3

Die Gemeinde gewährleistet das Vorhandensein geeigneter Strukturen und Räume auf ihrem Gebiet, in denen sportliche Aktivitäten ausgeübt werden können, und achtet darauf, deren Nutzung durch Mädchen und Jungen, Mädchen und Jungen, Erwachsene und Erwachsene zu fördern.

Art. 4

Jedes Jahr fördert die Gemeinde unter Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten die Erhebung von Daten über die dauerhaft oder vorübergehend ansässige Bevölkerung, aufgeteilt nach Altersgruppen, die auf ihrem Gebiet in öffentlichen oder privaten Einrichtungen sportliche Aktivitäten ausübt Vereine oder einzeln. Wenn die erhobenen Daten Unterschiede zwischen den Geschlechtern erkennen lassen, greift die Gemeinde ein und bezieht insbesondere Familien, Schulen und Sportvereine ein die Einführung bewährter Praktiken, Werbekampagnen, Investitionen und alle anderen Maßnahmen, die möglich und wirksam sind, um die festgestellte Lücke zu schließen.

Art. 5

Die Gemeinde unterstützt und unterstützt die nationalen Sportverbände, Vereine und Amateursportvereine bei der Verhinderung von Belästigung, geschlechtsspezifischer Gewalt und allen anderen Diskriminierungsvoraussetzungen, die im Gleichstellungsgesetz vorgesehen sind und auf das im Gesetzesdekret vom 11. April 2006, Nr. 1, Bezug genommen wird. 198, wie in der Kunst festgelegt. 16, des Gesetzesdekrets vom 28. Februar 2021, Nr. 39.

Insbesondere die Gemeinde:

1) gewährleistet die Würde, Selbstbestimmung, Gelassenheit und das Glück von Sportlerinnen, die in jeder Funktion und in jedem Alter körperliche und sportliche Aktivitäten ausüben, indem sie Informationskampagnen gegen jegliche diskriminierende Handlung fördert und unterstützt, die durch Worte, Gesten und die Presse durchgeführt werden. soziale Medien, das Internet, Bilder und Verfolgungshandlungen aller Art, die darauf abzielen, den Frauensport zu diskreditieren, zu verspotten, herabzusetzen, zu erniedrigen, zu vernichten, zu demotivieren und zu demütigen.

2) richtet durch ein Memorandum of Understanding mit dem Netzwerk der Anti-Gewalt-Zentren einen ständigen Arbeitstisch mit den Verantwortlichen für die Bekämpfung von Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung der in der Region tätigen Sportverbände und Vereine ein, der mit dem Ziel eingerichtet wurde, zu verhindern und Bekämpfung jeglicher Art von Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung gegenüber Mitgliedern sowie Gewährleistung des Schutzes der körperlichen und moralischen Unversehrtheit der Sportler. Wenn Fälle von Gewalt und/oder Belästigung gemeldet werden, aktiviert die Gemeinde zusätzlich zu den in der Sportordnung vorgesehenen Fällen die kommunalen Sozialdienste, um sich mit dem Phänomen zu befassen;

3) fördert und unterstützt auf der Grundlage seiner Haushaltskapazitäten von jedermann organisierte Aktivitäten zur Sensibilisierung, Schulung und Prävention von Belästigung und unangemessenem Verhalten im Sport und koordiniert diese nach Möglichkeit mit seinen eigenen politischen Initiativen in Sportangelegenheiten;

Art. 6

Angesichts der im Sport bestehenden geschlechtsspezifischen Unterschiede setzt sich die Gemeinde für die Einführung von EA ein Verbreitung bewährter Praktiken zur Förderung und zum Wachstum des Frauensports und Förderung der Aufwertung von Sportlerinnen, Managerinnen und Technikern.

Darüber hinaus hat die Gemeinde:

  1. unterstützt lokale Sportler, die Einzel- und Mannschaftssportarten auf Wettkampfniveau und/oder Mannschaftssportarten betreiben, insbesondere durch die Unterstützung der Verbreitung ihres Images, mit dem Ziel, ein positives Modell für Mädchen und junge Frauen zu schaffen, mit Präsenzaktionen in Schulen, Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und Förderung sportlicher Aktivitäten in der Region;
  2. fördert jährlich eine Veranstaltung, einen Preis oder einen Termin, der dem Frauensport gewidmet ist;
  3. überwacht das Vorhandensein spezifischer Phänomene in seinem Hoheitsgebiet, die die gesunde Ausübung von Sport durch Mädchen behindern, und bewertet die durch die Anwendung dieser Charta erzielten Ergebnisse.

Art. 7

Die Gemeinde verwendet in allen Gesetzen, Beschlüssen, Dokumenten, Bekanntmachungen und Wettbewerben im Zusammenhang mit Sport eine geschlechtergerechte und nichtdiskriminierende Sprache.

Art. 8

Die Gemeinde verlangt, dass innerhalb der Sportanlagen, die ihrem Eigentum oder ihrer Zuständigkeit unterliegen, wer auch immer der Betreiber oder Nutzer ist, Das Recht auf Achtung der zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen den Geschlechtern wird von allen für Bildung, Ausbildung und Sportpraxis Verantwortlichen garantiert, auch in Übereinstimmung mit dem „Nationalen Strategieplan zur Bekämpfung männlicher Gewalt gegen Frauen 2021–2023“ des Vorsitzes des Ministerrats und nachträgliche Änderungen und Ergänzungen.

Art. 9

Die Gemeinde fördert die Anwendung dieser Ethik-Charta zur Überwindung von Geschlechterunterschieden und Diskriminierung im Sport im gesamten Gemeindegebiet im Rahmen der Gemeindeverbände und im Einvernehmen mit anderen lokalen Behörden. Die Gemeinde arbeitet bei der Anwendung der Charta in Synergie mit den örtlichen Sportverbänden und Vereinen.



STICHWORTE

Mittlere soroptimistische Ethikkarte


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