Livorno, ein Kapitän entdeckt, der kein Einkommen für fast 600.000 Euro Il Tirreno angegeben hat

Livorno, ein Kapitän entdeckt, der kein Einkommen für fast 600.000 Euro Il Tirreno angegeben hat
Livorno, ein Kapitän entdeckt, der kein Einkommen für fast 600.000 Euro Il Tirreno angegeben hat

LIVORNO. Ermittlungen der Finanzpolizei von Livorno, bei denen festgestellt werden konnte, dass ein amerikanischer Skipper mit Wohnsitz in Italien den Rw-Teil der Steuererklärung für eine Yacht mit polnischer Flagge sowie die unterlassene Steuererklärung über 579.726 Euro nicht ausgefüllt hatte die von der maltesischen Firma, die die vom Amerikaner kommandierte Yacht besaß, erhalten wurden. Die anschließende Ermittlungsentwicklung ermöglichte es unter anderem, ein besonderes Phänomen des sogenannten „Ausflaggens“ zu identifizieren, bei dem es sich um die Eintragung von Sportbooten in ausländische Marineregister handelte, ohne jedoch im erwarteten Rahmen darauf hinzuweisen.

Auf diese Weise konnte der Fokus auf die Figur eines Kapitäns von Luxusyachten gelegt werden, der trotz eines hohen Lebensstandards, der sich auch aus der prestigeträchtigen Nachbarschaft und dem Wohnort ableiten lässt, der italienischen Steuer völlig unbekannt zu sein schien Behörden. Tatsächlich schienen die erheblichen Einnahmen, die das maltesische Unternehmen für die von ihm an Bord des unter maltesischer Flagge fahrenden Schiffes ausgeübten Tätigkeiten erzielte, weder in Italien noch in Malta deklariert worden zu sein, was einen Verstoß gegen das von uns festgelegte Übereinkommen gegen die Doppelbesteuerung darstellt Land mit Malta.

Von grundlegender Bedeutung für die Zwecke der vorliegenden Untersuchung ist daher die konsolidierte operative Synergie mit der Marinestation der Guardia di Finanza im Hauptquartier, die unter der Koordination des übergeordneten ROAN-Kommandos von Livorno objektive und grundlegende Elemente erforschte, entdeckte und bereitstellte für die anschließende, von der Gruppe entwickelte Aktivität nach Analyse und Abfrage eines spezifischen IT-Portals. Letzteres, das die Positionsbestimmung des Schiffs mithilfe eines automatischen Identifikationssystems ermöglicht, ermöglichte die Feststellung, dass die betreffende Person, obwohl sie weniger als 183 Tage lang Tätigkeiten an Bord des Schiffs ausgeübt hatte, sich nicht gemeldet hatte die erforderliche Steuererklärung vorlegen und ihn somit als totalen Steuerhinterzieher qualifizieren.

Der Schiffsführer wurde gemäß Art. 5 (Nichtrückerstattung der Einkommensteuer) des Gesetzesdekrets 74/2000, da die Betreiber festgestellt haben, dass Steuerhinterziehungen über den Schwellenwert von 50.000,00 Euro hinaus erfolgten und selbst in Malta keine Steuerzahlung erfolgt ist

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