Sonderüberwachung für einen 50-Jährigen aus Latina, der als hartgesottener Krimineller gilt

Sonderüberwachung für einen 50-Jährigen aus Latina, der als hartgesottener Krimineller gilt
Sonderüberwachung für einen 50-Jährigen aus Latina, der als hartgesottener Krimineller gilt

Wichtige Operation der Carabinieri der Betriebsabteilung-Ermittlungseinheit von Latina, die ein Dekret zur Anwendung der besonderen Überwachungsmaßnahme für die öffentliche Sicherheit mitgeteilt haben, erlassen von der Kriminalabteilung III, Spezialabteilung für Präventionsmaßnahmen des Zivil- und Strafgerichtshofs von Rom. Die Initiative wurde auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft von Latina ergriffen und betrifft einen 49-jährigen Bürger, der als Bedrohung für die öffentliche Sicherheit gilt.

Eine Vergangenheit voller Verbrechen und strenger Maßnahmen

Die unter der Leitung der Staatsanwaltschaft von Latina durchgeführten Ermittlungen ergaben, dass die Person, die seit ihrer Jugend im kriminellen Bereich tätig war, ständig in Verbrechen im Zusammenhang mit Eigentums- und Drogenhandel verwickelt war. Mit dem Erlass werden dem 49-Jährigen für die nächsten zwei Jahre strenge Einschränkungen auferlegt, darunter das Verbot, die Gemeinde seines Wohnsitzes oder seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes zu verlassen, die nächtliche Ausgangssperre von 21.30 Uhr bis 6.30 Uhr, die Verpflichtung zur aktiven Arbeitssuche und das Verbot Umgang mit Personen, die verurteilt wurden oder sich vorbeugenden Maßnahmen unterziehen.

Unschuldsvermutung

Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe möchten wir Sie daran erinnern, dass es sich bei der Maßnahme um Vorsichtsmaßnahmen handelt und dass für den Mann bis zum Beweis seiner Schuld der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.

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