Bis zum 30. März 2024 ist Zeit, das Formular B1 (Bilanz der Ersten Hilfe für Bürger) für Überschwemmungsschäden auszuhändigen / Nachrichten / Nachrichten / Gemeinde Lugo

Bis zum 30. März 2024 ist Zeit, das Formular B1 (Bilanz der Ersten Hilfe für Bürger) für Überschwemmungsschäden auszuhändigen / Nachrichten / Nachrichten / Gemeinde Lugo
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Dies ist die Restbetragsanfrage für diejenigen, die Erste Hilfe für Bürger (Pac) angefordert haben Bis zum 30. MÄRZ 2024 einreichen.

Bei Nichtmeldung sind die bereits erhaltenen Beträge (d. h. die gutgeschriebenen 3.000 Euro) zurückzuerstatten an die Katastrophenschutzbehörde und im Falle der Nichtrückzahlung werden die Beträge registriert. Darüber hinaus wird mangels Vorlage des Berichts der im Beitrag vorgesehene zusätzliche Betrag von 2.000 Euro nicht ausgezahlt.

Es ist allen sehr zu empfehlen, die bereits über die notwendigen Unterlagen verfügen, Fahren Sie so schnell wie möglich mit der Einreichung des endgültigen Zahlungsantrags (B1) fortum eine Überlastung der Büros zu vermeiden und dadurch die Geschwindigkeit der Auszahlung des Restbetrags und den Abschluss des Verfahrens zu gefährden.

Es besteht die Möglichkeit, den Restbetragsantrag (Formular B1) ausschließlich nach Terminvereinbarung beim Urp Ihrer Gemeinde abzugeben.

Dort Terminvereinbarung für die Präsentation der Praxis Dies ist über diesen Link möglich: https://servizionline.labassaromagna.it/Agende-Online oder telefonisch unter 0545 299111.

Jedem Antrag muss ein Termin zugeordnet werden: Wer einen Restbetragsantrag für mehrere Häuser stellen muss, muss so viele Termine buchen, wie es Häuser gibt, für die der Restbetrag beantragt werden soll. Es ist nicht möglich, mehrere Termine gleichzeitig zu buchen.

Es ist notwendig, mit dem bereits vollständig ausgefüllten Kontostandsantragsformular B1 zum Schalter zu gehen, mit dem Fotokopien von Spesenbelegen (Rechnungen, Quittungen, Quittungen usw.) Und desZahlungsnachweis (Quittungen, Banküberweisungen, Kontoauszüge) und eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers.

AUFMERKSAMKEIT: Der Beitrag muss vollständig abgerechnet werden, indem Belege über die Ausgaben zusammen mit einem Nachweis über die tatsächliche Zahlung eingereicht werden. Wenn Sie daher den Restbetrag von 2.000 Euro (ganz oder teilweise) zusätzlich zu den bereits erhaltenen 3.000 Euro Anzahlung erhalten möchten, müssen Ausgabenbelege vorgelegt werden, die die Verwendung des Gesamtbetrags der Förderung (bis zu 3.000 Euro) belegen insgesamt maximal 5.000 Euro).

Für die Beantragung der Pauschale von 750 Euro (Erwartungsbeitrag für das Gutachten) ist die Vorlage einer Rechnung im Voraus nicht erforderlich.

Die Vorlage des B1-Formulars und der dazugehörigen Spesendokumentation Sie ist verpflichtend für alle, die eine Kaution in Höhe von 3.000 Euro beantragt habenunabhängig davon, ob die entstandenen Aufwendungen höher oder niedriger sind. Beträgt der entstandene oder als erstattungsfähig geltende Aufwand weniger als 3.000 Euro, ist der überschüssige Betrag nach den nachfolgend mitgeteilten Modalitäten zurückzuzahlen.

Es ist aktiv Plattform um die Restbetragsanfrage einzureichen online Nur für diejenigen, die auch eingereicht haben die A1 über Bahnsteig (https://servizionline.labassaromagna.it/Servizi-online/Sostegno-economico-alle-famiglie).
Von Ihrem virtuellen Schreibtisch aus müssen Sie auf den Abschnitt „Fälligkeitsplan“ zugreifen, in dem zusammenfassende Informationen zum Verfahren zur Einzahlungsanfrage angezeigt werden. Durch Auswahl dieser Informationen können Sie das Verfahren zum Ausfüllen des Formulars B1 starten. Anweisungen zum Ausfüllen der Guthabenanfrage finden Sie jedoch auf der Einführungsseite des Dienstes.

Welche Ausgaben können gemeldet werden?

Es ist immer notwendig, die FAQs der Region Emilia-Romagna zu konsultieren, die unter diesem Link immer aktualisiert werden.

Die Union wird im Hinblick auf die gewährten Beiträge stichprobenweise und anschließende Kontrollen durchführen, um den Zweck und die Richtigkeit der dem Restbetragsantrag beigefügten Belege für die Ausgaben zu überprüfen. Sollten Unregelmäßigkeiten auftreten und nicht unverzüglich behoben werden, ist unbeschadet der Anwendung der strafrechtlichen Sanktionen im Falle falscher Angaben der gesamte erhaltene Beitrag zurückzuzahlen. Es empfiehlt sich, die im Antrag angegebenen E-Mail-Adressen zu überwachenwo etwaige Ergänzungswünsche berücksichtigt werden.

Bei Anfragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Hochladen von Fragen auf das Portal können Sie sich an den Support wenden: [email protected], Telefon 0545 299589 (Montag, Mittwoch und Freitag von 11 bis 13 Uhr).

Für Klarstellungen zum Inhalt der zu übermittelnden Weisungen und Formulare schreiben Sie bitte an [email protected].

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