Er verliert die Kontrolle über den BMW und prallt gegen das geparkte Auto, er hatte getrunken. Kollision zwischen Pickup und Kleinwagen

Er verliert die Kontrolle über den BMW und prallt gegen das geparkte Auto, er hatte getrunken. Kollision zwischen Pickup und Kleinwagen
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Die Plage des betrunkenen Fahrens hält an, es kam zu zwei Verkehrsunfällen, bei einem wurde der Fahrer positiv auf Alkohol getestet. Am Mittwoch, den 17. April, stellte die örtliche Polizei von Cesena zwei Verkehrsunfälle fest. Beim ersten Unfall, der sich gegen 18.15 Uhr in der Via Ruffio ereignete, waren ein Lastwagen und ein Renault Clio beteiligt, die von einem 25-jährigen Mädchen aus Cesena gefahren wurden. Beim Versuch, in einen Privathof einzubiegen, wurde das Auto von dem aus der Gegenrichtung entgegenkommenden Pickup heftig angefahren. An Bord des Fahrzeugs befanden sich der Fahrer, ein 40-Jähriger rumänischer Herkunft, und zwei weitere Personen. Glücklicherweise blieben alle Beteiligten unverletzt.

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Betrunkener Mann verunglückt mit seinem BMW

Der zweite Verkehrsunfall ereignete sich am späten Abend um 23.45 Uhr in der Via Padre Genocchi. Ein 21-jähriger Moldawier verlor die Kontrolle über sein Auto, einen BMW 730, und prallte gegen ein geparktes Auto, das durch den starken Aufprall über die Straße geschleudert wurde, gegen eine Zaunmauer prallte und auf die Straße prallte. Bei dem unverletzten Fahrer wurde ein Alkoholtest durchgeführt, der mit einem Blutalkoholwert von 1,5 g/l positiv ausfiel. Die örtlichen Polizeibeamten leiteten den Entzug des Führerscheins und eine Strafanzeige ein.

Die Sanktionen

Die örtliche Polizei erinnert Sie daran, dass die Straßenverkehrsordnung in den Artikeln 186 und 186 bis Trunkenheit am Steuer regelt. Für das Fahren mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 0,8 g/l sind ein Verwaltungsverfahren in Höhe von 543 bis 2.170 Euro und ein Entzug der Fahrerlaubnis von 3 bis 6 Monaten vorgesehen. Für das Fahren mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,8 und 1,5 g/l drohen ein Bußgeld von 800 bis 3200 Euro, eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten und ein Führerscheinentzug von 6 Monaten bis zu 1 Jahr. Bei Fahren mit einem Blutalkoholspiegel von mehr als 1,5 g/l wird eine Geldstrafe von 1.500 bis 6.000 Euro, eine Haftstrafe von 6 Monaten bis zu einem Jahr, ein Entzug der Fahrerlaubnis von 1 bis 2 Jahren, die vorbeugende Beschlagnahme des Fahrzeugs und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs verhängt das Fahrzeug (es sei denn, es ist auf den Namen einer Person zugelassen, die nichts mit der begangenen Straftat zu tun hat).

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