Leistungsprämien oder Nebenleistungen – was ist für Mitarbeiter und Unternehmen bequemer?

Leistungsprämien oder Nebenleistungen – was ist für Mitarbeiter und Unternehmen bequemer?
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Die italienische Steuergesetzgebung, die im konsolidierten Einkommensteuergesetz (genehmigt durch das Dekret des Präsidenten der Republik vom 22. Dezember 1986 Nr. 917) enthalten ist, legt in Artikel 51 Absatz 1 fest, dass sich das Arbeitnehmereinkommen aus allen Beträgen und Werten zusammensetzt ​in irgendeiner Form während des Steuerzeitraums, auch in Form von Spenden, im Zusammenhang mit der Beziehung erhalten.

Zu den Ausnahmen vom Grundsatz der All-Inklusivität zählen Dazu gehören einerseits die Leistungsprämien, die unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Ersatzsteuer für den Irpef und die damit verbundenen Zusatzsteuern begünstigt werden, und andererseits die Güter und Dienstleistungen (auch Fringe Benefits genannt), die die Arbeitnehmer erhält entsprechend dem bestehenden Arbeitsvertrag. Insbesondere für letztere gilt eine Steuererleichterungsregelung innerhalb einer Betragsobergrenze, die kürzlich durch das jüngste Haushaltsgesetz angepasst wurde.

Angesichts der beiden genannten Erleichterungsmaßnahmen: Welche sollten sowohl im Hinblick auf einen größeren Nutzen für die Arbeitnehmer als auch auf einen geringeren Energieaufwand (in Verpflichtungen und Verfahren) des Unternehmens gewählt werden? […]

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