80-Jähriger fährt mit Auto gegen 77-jährige Frau mit Fahrrad

Gestern Morgen, Dienstag, 23. April, gegen 8.15 Uhr stellte die örtliche Polizei von Cesena einen Verkehrsunfall fest, in den sie verwickelt war ein Opel Corsa, der von einem 80-jährigen Mann aus Cesena gefahren wurde, und ein Fahrrad, das von einer 77-jährigen Frau gefahren wurde. Beim Abbiegen von der Via Abruzzo auf die Via Piemonte prallte der Achtzigjährige gegen das von der Via Piemonte kommende Fahrrad. Nach dem Zusammenstoß erlitt die Frau nur leichte Verletzungen. Sofort mit der Hilfe von Passanten und anschließend von 118 medizinischen Mitarbeitern wurde der 77-Jährige in die Notaufnahme des „Bufalini“-Krankenhauses gebracht, um sich den notwendigen Untersuchungen zu unterziehen. Der Fahrer des Opel Corsa blieb jedoch unverletzt und wurde wegen Nichtvorfahrt trotz vorhandener Beschilderung wegen § 145 Abs. 4 StVO angeklagt.

Im Hinblick auf die Sicherheit beim Radfahren schreibt die Straßenverkehrsordnung die Verwendung von Lichtern und gut sichtbaren retroreflektierenden Jacken oder Hosenträgern vor, insbesondere bei Fahrten außerhalb bewohnter Zentren am Abend oder in der Nacht. Allerdings ist es wichtig, beim Fahren des Fahrrads auch bei Tageslicht eine gute Sicht zu gewährleisten, um leicht und sofort identifiziert zu werden. Das Tragen von gut sichtbarer Kleidung beim Fahrradfahren und die Aktivierung eines unter dem Sattel angebrachten Scheinwerfers können den Unterschied ausmachen.

Tags: #80Jähriger #77jährige

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