Trägheit der Gemeinde Crotone, Region entzieht Mittel für die Mülltrennung

CROTONE Dort Region Kalabrien hat widerrufen A Finanzierung zum Gemeinsam von Crotone von 174.620 Euro im Zusammenhang mit dem Projekt „Die Natur von Crotone feiert! Die getrennte Abfallsammlung kommt an – Stärkung der kommunalen Sammelstellen” gewährt in 2018. Dies wurde von festgestellt Dekret Nr. 6444 vom 13. Mai vom Direktor unterzeichnet Abteilung für Gebiets- und Umweltschutz (Abfall, Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft), Ida Cozza.

“Mit Exekutivdekret der Region Kalabrien Nummer 1968 vom 15. März 2018 – wir lesen in der Bestimmung – die endgültige Rangliste der zugelassenen Projekte Finanzierung, zu der auch die Finanzierung mit dem Titel „Crotone, die Natur feiert!“ gehört. Die getrennte Abfallsammlung kommt an – Stärkung der kommunalen Sammelstellen“, (..), für einen Gesamtbetrag von 174.620,00 Euro, (100 %), der vollständig von der Region Kalabrien als öffentlicher Beitrag der Gemeinde Crotone zur Deckung der Kosten finanziert wird Por Calabria finanziert FESR-FSE 2014-20 Aktion 6.1.2».
Nun ja, trotz einer Verlängerung Von der Region am 31. Dezember 2023 für den Ablauf der Vereinbarung zur Umsetzung des Projekts gewährt, „der Gemeinde Crotone Ich habe nie Rückerstattungsanfragen gesendet auf dem Bewerbungssystem Siurpnoch hat er technische oder buchhalterische Unterlagen auf das Portal hochgeladen, die den Beginn des Eingriffs belegen.“
Die Region inzwischen mit Notiz desLetzten 8. Januar richtete sich an die Kommunen, die von der gewährten Finanzierung profitieren, und bat erneut um eine „Aktualisierung des Umsetzungsstatus der Intervention» und die daraus resultierende „Belastung der SIURP mit den entstandenen Kosten, um den Bestimmungen der Europäischen Kommission bezüglich der Schließung der Betriebe nachzukommen“.
Aber auch in diesem Fall konnte die Region angesichts dieses Verhaltens nichts anderes tun, als die mangelnde Reaktion der Gemeinde Crotone festzustellen.Trägheitverstanden als Nichtdurchführung des Eingriffs und/oder als eine von der genehmigten abweichende und/oder teilweise Durchführung des Eingriffs sowie als „Nichtdurchführung des beitragsfähigen Vorgangs innerhalb der erwarteten Fertigstellungsfristen“.
Daher wurde das Verfahren zum Entzug der Finanzierung eingeleitet, das im Exekutivdekret vom 13. Mai letzten Jahres konkretisiert wurde. Die Bestimmung wurde neben der Gemeinde Crotone auch an die übermitteltVerwaltungsbehörde von Por Fesr Kalabrien „zur Nachverfolgung der jeweiligen Kompetenz“.

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