Olevano sul Tusciano, Waldbrände: Verbote werden ausgelöst

Landgewinnung, Umweltsanierung, aber vor allem auch Aufmerksamkeit für Grünflächen sowie öffentliche und private Bereiche.

Die Gemeinde Olevano sul Tusciano er veröffentlicht und tritt ein Die Verordnung tritt ab morgen, Samstag, 15. Juni, in Kraft der Waldbrandverhütung im Gemeindegebiet unter Einhaltung der nationalen und regionalen Gesetzgebung. Die Verordnung bleibt für den Zeitraum höchster Gefahr in Kraft und gilt daher bis nächsten 15. Oktober.

Während des Viermonatszeitraums ist Folgendes verboten: das Verbrennen von land- und forstwirtschaftlichen Pflanzenresten; das Verbrennen von Stoppeln und Unkraut, auch in unbebauten Gebieten; Anzünden von offenem Feuer im Wald und bis zu einer Entfernung von 100 m davon sowie auf Weiden.

«Der Kampf gegen Waldbrände macht vor dem Schutz unseres aus ökologischer Sicht sehr reichen Territoriums nicht halt – erklärt der Bürgermeister Michele CilibertiIn Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung und den regionalen Bestimmungen wurde die Verordnung erlassen, die ab dem kommenden Samstag eine Reihe von Verboten und strengen Auflagen vorsieht, die in den kommenden Monaten und bis zum 15. Oktober einzuhalten sind. Ich vertraue auf den gesunden Menschenverstand der Bürger: Die Natur muss geschützt werden, die Umwelt muss geschützt werden».

Die Methoden

Um das forstwirtschaftliche Erbe zu schützen, ist es außerdem verboten, Motoren oder Öfen zu verwenden, die Funken oder Glut erzeugen; Verwenden Sie zum Schneiden von Metallen Flammen- oder Elektrowerkzeuge. Minen explodieren lassen; rauchen oder andere Tätigkeiten ausführen, die eine mittlere oder unmittelbare Brandgefahr darstellen könnten, wie beispielsweise das Werfen von Streichhölzern oder brennenden Zigaretten; Parken Sie Fahrzeuge auf unbefestigten Straßen in Waldgebieten.

Schließlich ist das Anzünden von Feuerwerkskörpern, das Abfeuern von Raketen jeglicher Art und/oder „fliegenden Laternen“ mit offenen Flammen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen in einer Entfernung von mindestens 1 km von Waldgebieten und Weiden verboten.

Die Verstöße

Bis zu 500 Euro Strafe für Zuwiderhandlungen. Gegen Letzteres wird ein Bußgeld in Höhe von mindestens 25 Euro bis maximal 500 Euro verhängt.

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