Giovanni Toti bleibt unter Hausarrest, Antrag auf Widerruf abgelehnt – Sanremonews.it

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Der Ermittlungsrichter von Genua Paola Faggioni lehnte den vom Anwalt gestellten Antrag auf Aufhebung des Hausarrests ab Giovanni TotiPräsident der Region Ligurien seit dem 7. Mai suspendiert.
Die Entscheidung, die heute Morgen formalisiert wurde, stellt einen weiteren Schlag für Toti dar, der im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung der genuesischen Staatsanwaltschaft festgenommen wurde, in deren Rahmen ihm Korruption, Stimmentausch und Urkundenfälschung vorgeworfen werden.

Totis Verteidiger, Stefano Savihatte den Antrag am 10. Juni eingereicht und beantragt Aufhebung des Hausarrests für seinen Mandanten. Alternativ hatte Savi eine Lockerung der restriktiven Maßnahme gefordert und weniger belastende Lösungen vorgeschlagen, die es dennoch ermöglichen würden, die von der Justizbehörde geforderten Vorsorgebedürfnisse zu gewährleisten.

Trotz der von der Verteidigung vorgebrachten Argumente Die Voruntersuchungsrichterin Paola Faggioni war der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Annahme des Antrags nicht gegeben seien. Die Entscheidung, den Hausarrest aufrechtzuerhalten, beruht auf der Notwendigkeit, eine mögliche Kontamination der Beweise und weitere Risiken im Zusammenhang mit der Freiheit des Verdächtigen angesichts der Schwere der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zu vermeiden.

Giovanni Toti wird vorgeworfen, ein Korruptionssystem inszeniert zu haben, bei dem es um öffentliche Auftragsvergabe, den Handel mit Gefälligkeiten und falsche Angaben geht. Zu den konkreten Anklagen zählen Korruption, Stimmentausch und Urkundenfälschung, Verbrechen, die den Ermittlern zufolge in Ausübung seiner institutionellen Funktionen begangen wurden. Die von der Staatsanwaltschaft Genua durchgeführten Ermittlungen brachten ein angeblich illegales System ans Licht, an dem auch andere politische Führer und lokale Unternehmer beteiligt sind.

Mit der Ablehnung des Widerrufsantrags Giovanni Toti bleibt bis zum Abschluss der Ermittlungen unter Hausarrest. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung des Untersuchungsrichters Berufung einlegen zu wollen, mit der Begründung, die ergriffenen Maßnahmen seien überzogen und durch die bisher gesammelten Beweise nicht gerechtfertigt.

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