Autonome Region Friaul-Julisch Venetien – Beitrag zur Digitalisierung von Apotheken

Beitrag zur Digitalisierung der Apotheke – LR. 13/2023, Art. 8, Absätze 21-24 und nachfolgende Änderungen

Das Regionalgesetz vom 10. August 2023, Nr. In Art. 13 (Haushaltsanpassung für die Jahre 2023–2025) ist in Art. 8 Abs. 21 bis 24 und Folgeänderungen ein einmaliger Pauschalbeitrag zur Deckung der Kosten für die Digitalisierungsprozesse für öffentlich zugängliche Apotheken vorgesehen. dem regionalen Gesundheitsdienst angeschlossen.
Der Beitrag beträgt insgesamt 1.500.000 Euro, mit einem Satz von 250.000 Euro für das Jahr 2023 und jeweils 625.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025, und bedarf keines besonderen Antrags der einzelnen Leistungsberechtigten.
Um mit der Auszahlung des Beitrags fortfahren zu können, kommunizieren die Berufsverbände, bis zum 31. Mai eines jeden Jahres der Gültigkeit der Vereinbarung, die bis zum 30. April aktualisierte Liste der nach dem Regional Pharmacy Code (CRF) zugelassenen und identifizierten Apothekenämter, die als solche Anspruch auf den Beitrag für das Referenzjahr haben. Diese Liste dient der Verabschiedung des anschließenden Verteilungsakts für die Jahresquote.
Der Beitrag wird unter Einhaltung der in der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis“-Beihilfen. Daher ist jede begünstigte Apotheke verpflichtet, eine spezifische Erklärung auszufüllen.
Im Hinblick auf eine Vereinfachung und fortschreitende Digitalisierung der Verwaltungsabläufe erfolgt ab dem Jahr 2024 die Erhebung der für die Auszahlung des Beitrags erforderlichen Unterlagen (De-minimis-Erklärung und Zahlungsmodalitäten) über die Plattform „Online-Anfragen“, die unter den folgenden Links erreichbar ist :

Online-Bewerbungen

Nachdem sich jede Apotheke mit den von der Plattform angegebenen Identifikationsmethoden (SPID, CIE, CNS/CRS) angemeldet hat, füllt sie die erforderlichen Felder gemäß dem geführten Verfahren aus.

Für den Beitrag 2024 wird die Plattform geöffnet sein und zum Online-Ausfüllen der Formulare zur Verfügung stehen vom 20. Juni bis 10. August 2024.

Bitte beachten Sie, dass für die betreffenden Zuwendungen die in Artikel 125 bis des Gesetzes 124/2017 vorgesehenen Veröffentlichungspflichten gelten, die von den Begünstigten zu tragen sind, da sie nicht unter Zuschüsse, Subventionen, Vorteile, Beiträge oder Hilfen in Form von Geld oder Sachleistungen fallen die allgemeiner Natur sind und keinen entgeltlichen, entgeltlichen oder kompensatorischen Charakter haben und von öffentlichen Verwaltungen bereitgestellt werden. Um die in Absatz 125 ter vorgesehenen Sanktionen zu vermeiden, wird empfohlen, die begünstigten Apotheken daran zu erinnern, ihrer Verpflichtung nachzukommen, die Beträge und Informationen im Zusammenhang mit der betreffenden Zuwendung bis zum 30. Juni des Jahres im Anhang zum Jahresabschluss zu veröffentlichen nach dem Jahr, in dem der Beitrag eingegangen ist.

Bei technischen oder IT-Problemen können Sie sich an die gebührenfreie Nummer 800-098788 von Insiel SpA wenden und dabei die gewünschte Unterstützung für Online-Anfragen angeben.

Kontakte:
Paola Rossi 040-3775581 E-Mail
Sergio Sigoni 040-3775556 E-Mail

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letzte Aktualisierung: Dienstag, 18. Juni 2024

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