Brandschutzverordnung in Teramo: alle Verbote bis Oktober – News

Eine in Teramo erlassene Verordnung zur Brandverhütung. Bis Ende Oktober nächsten Jahres gilt ein Verbot für: Feuer anzuzünden, jeglicher Art, in der Nähe von landwirtschaftlichen oder unbebauten Flächen, Weiden, Wald-, Gras- oder Buschflächen, Flüssiggastanks und Gasleitungen, entlang von Straßen und in allen gefährdeten Bereichen und an jedem Ort, der aufgrund seiner Eigenschaften eine Gefahr für die Entwicklung darstellt Brände; Minen zünden oder Sprengstoffe verwenden; Verwenden Sie Flammengeräte oder elektrisch zum Schneiden von Metallen; Verwenden Sie keine Motoren, Öfen, Verbrennungsanlagen oder Geräte, die Funken erzeugenGlut, Funken oder andere Arbeiten ausführen, bei denen offene Flammen entstehen könnten; Transport und/oder Parken von Fahrzeugen auf unbefestigten Straßen in Waldgebieten, mit Ausnahme von Servicefahrzeugen und agroforstwirtschaftlichen und pastoralen Tätigkeiten; auf privaten Deponien, Fahren Sie mit der Abdeckung des Abfalls fort mit inertem Material und der Verbrennung von Abfällen als Methoden zu deren Beseitigung; Eventuell entstehende Brände sind sofort zu löschen; die Leitungsgremien schaffen um die Mülldeponieflächen einen Streifen von mindestens 40 Metern frei von Gestrüpp, getrocknete Kräuter oder anderes brennbares Material; Rauchen, Werfen Sie Streichhölzer, Zigarren und brennende Zigaretten weg und führen Sie keine anderen Arbeiten durch, die eine Brandgefahr darstellen könnten.

Gleichzeitig mit: Eigentümern und/oder Verwaltern von unbewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen, unbewirtschafteten Stadtgrünflächen, stillgelegten Industriegrünflächen; Inhaber von Pufferzonen für Aquädukte, Stromleitungen, Eisenbahn- und Straßenleitungen; Verwalter von Gebäuden mit angrenzenden Nebenflächen; Eigentümer von Flächen mit temporärer und/oder dauerhafter Außenlagerung; Betreiber von Umspannwerken; Eigentümer unbebauter Flächen im Allgemeinen; Den Leitern von Bau- und Straßenbaustellen wird empfohlen: fortzufahren die Pflege der Flächen, ihr Land zu säubern, indem sie alle Elemente oder Bedingungen entfernen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Hygiene darstellen könnten, insbesondere indem sie für die Entfernung von Abfällen, Reisig und allem anderen sorgen, das einen Brand auslösen könnte, und Bedingungen aufrechterhalten, die dies nicht tun die Brandgefahr erhöhen; diese Reinigungseingriffe müssen spätestens 15 Tage nach Veröffentlichung der Verordnung durchgeführt und gegebenenfalls während der Sommersaison wiederholt werden; auf den an die Straße angrenzenden Feldern bereitstellen Erstellen Sie einen Brandschutzstreifen, mit einer Breite von mindestens 5 laufenden Metern, ohne Vegetation; sorgen für Reinigung von krautigen und strauchartigen Arten in den Bereichen der Umspannwerke in einem Umkreis von mindestens 10 laufenden Metern; etwas bereitstellen Absicherungen anpassen, die die Fahrbahn nicht verengen und die Fahrbahnoberfläche nicht beschädigen; etwas bereitstellen Beschneiden Sie die Zweige von Pflanzen, die über den Straßenrand hinausragen, um die Sicht zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Abschnitte in der Nähe von Kurven; sorgen für Reinigungfür einen Radius von mindestens 5 Metern, der Umgebung der Tanks externer Flüssigbrennstoffsysteme. im Falle des Eigentums an bebautem, beweidetem oder unbebautem Land Folgendes vorsehen: angrenzend an Bahnstreckendas Land bis zu 20 Meter von der Eisenbahngrenze entfernt frei von Weizengarben, trockenem Gras und anderen brennbaren Stoffen zu halten und außerdem das neu abgeerntete Kulturland durch einen vom Pflug gepflügten und nicht so breiten wie weniger breiten Streifen Land zu begrenzen als 5 Meter.

An die Einrichtungen, die Infrastruktur und Dienstleistungen verwalten, die Eisenbahnverwaltungsgesellschaften, ANAS, die Wasserversorgungsverwaltungsgesellschaften, die Autostrade Company, die Provinz und die Landgewinnungskonsortien, um Präventionsstrategien zu unterstützen und sicherzustellen die Reinigung von Hafenanlagen, Gräben und Böschungenindem trockenes Gras, Pflanzenreste, Brombeersträucher, Nekromasse, Abfall und andere brennbare Materialien entfernt werden.

Gegen Verstöße werden gesetzlich vorgesehene Verwaltungssanktionen verhängt.

Jeder Bürger, auch Touristen oder Tagesausflügler, ist aufgefordert, bei der Meldung und Intervention mitzuwirken, indem er etwaige Brände unverzüglich einer der folgenden Behörden meldet:

– Nationale Feuerwehr: TEL. 115

– Forst-Carabinieri: TEL. 112 – 1515

– Ständiger einheitlicher Operationssaal der Region Abruzzen: TEL. 0862/311526

– SOUP (Permanent Unified Operations Room) gebührenfreie Nummer: 800.861.016.

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