Latium, Land des Kinos, der neue Aufruf für Festivals, Ausstellungen und Messen ist jetzt online

Im Jahr 2024 werden 1.180.000 Euro zur Förderung der Film- und audiovisuellen Kultur in den regionalen Gebieten bereitgestellt. Bewerbungen können bis zum 2. August 2024 eingereicht werden

Der neue Aufruf „Lazio Terra di Cinema“ ist online. Festivals, Rezensionen, Auszeichnungen zur Unterstützung der Film- und audiovisuellen Kultur in den Gebieten.“

Die Bekanntmachung unterstützt die Umsetzung von Projekten für kulturelle Aktivitäten, die die Verbreitung des Kinos und des audiovisuellen Erbes fördern und im regionalen Gebiet im Jahr 2024 durchgeführt werden sollen. Eine vereinfachte Bekanntmachung für Begünstigte bei der Berichterstattung, mit Bewertungselementen, die auf Kreativität und künstlerische Leitung achten des Projekts, zur Territorialität Latiums, zur Förderung des Kinos in seiner besten Form im gesamten Latium.

Die Region Latium unterstützt durch diese öffentliche Bekanntmachung weiterhin Film- und audiovisuelle Festivals, Kritiken, Auszeichnungen und Verbreitungsinitiativen, deren Ziel die Anerkennung des Kinos als grundlegender Faktor der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Förderung und Entwicklung sowie die Förderung der Region ist Gebiet, um die Marke Latium durch seine Standorte und seine Schönheiten von historischem, kulturellem, künstlerischem und naturalistischem Interesse zu stärken.

Der Gesamtbetrag der in dieser öffentlichen Bekanntmachung genannten Mittel aus regionalen Mitteln beläuft sich auf 1.180.000 Euro.

Anträge auf Teilnahme an der Bekanntmachung können von öffentlichen und privaten Institutionen in Latium sowie von Kulturvereinen, Stiftungen, Unternehmen, Filmbibliotheken und Mediatheken eingereicht werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:

in der Kino-, audiovisuellen und Verlagsbranche tätig, mit operativem und/oder rechtlichem Sitz in der Region Latium;
seit mindestens drei Jahren ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über die BUR bestehen.

Vorschlagende Themen können einen Projektvorschlag in einem der folgenden Interventionsbereiche einreichen:

Typ A): Italienisches, europäisches oder internationales Kinofestival, gekennzeichnet durch Forschungszwecke, Originalität und Förderung der filmischen und audiovisuellen Werke nationaler und internationaler Talente, einschließlich mindestens eines Preiswettbewerbs, der über die gleichen Werbekanäle des Festivals angekündigt und beworben wird;

Typ B): Festivals mit einem Kino- und audiovisuellen Preis, deren Ziel es ist, die Kino- und audiovisuelle Kultur zu fördern und die künstlerischen Qualitäten der Werke und Autoren hervorzuheben. Der Preis umfasst die Vergabe von Auszeichnungen durch eine qualifizierte Jury an Akteure in der Branche anhand einer Auswahl von Film-, Fernseh- und Webprojekten in Bezug auf ein bestimmtes Werk oder eine Vielzahl von Werken;

Typ C): Veranstaltungen (Konferenzen, Workshops usw.), die sich mit der Entwicklung der audiovisuellen Industrie, den Inhalten, der Herangehensweise des jungen Publikums an neue Trends und Technologien sowie der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen befassen;

Typ D): Bildungs-, Verbreitungs-, Verbreitungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur audiovisuellen Kultur durch Bildungsprogramme, durch den Einsatz neuer Technologien, auch mit dem Ziel, soziale Not und Marginalisierung zu verhindern.

Die Bekanntmachung gibt Festivals, Ausstellungen und Preisen die Möglichkeit, unterschiedliche Beiträge in drei Kategorien einzuteilen. Die Projektvorschläge müssen sich auf der Grundlage einer Überprüfung des Gesamtbudgets des Projekts und der Auswirkungen auf eine der drei Beitragsgruppen beziehen im Hinblick auf Publikums- und Medienresonanz der Initiative, die vorgeschlagen werden soll:

50 % der Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 Euro gleich oder größer als 80.000,00 Euro
60 % der Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 45.000 Euro gleich oder größer als 30.000,00 Euro und bis zu 80.000,00 Euro
70 % der Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro gleich oder größer als 5.000,00 Euro und bis zu 30.000,00 Euro
Der Beitrag, der von der Regionalverwaltung für jedes einzelne Projekt beantragt werden kann, darf den in den oben genannten Punkten vorgesehenen maximalen Prozentsatz des Beitrags, der auf die im Finanzbericht angegebenen Gesamtausgaben berechnet wird, nicht überschreiten und in keinem Fall den ausgeglichenen Haushalt, der sich aus der Differenz ergibt, überschreiten zwischen Einnahmen und Ergebnissen des Projekts selbst.

Der Antrag auf Gewährung des Beitrags muss unter Androhung der Unzulässigkeit ausschließlich an die folgende zertifizierte E-Mail-Adresse an die Region gerichtet werden: [email protected]; beginnend am 1. Juli 2024 um 12:00 Uhr und spätestens am 2. August 2024 um 12:00 Uhr.

PREV Wohin gehen manche Währungen? Konzentrieren Sie sich auf den Euro-Dollar
NEXT Morgen Präsentationstag für den Trainer