Von der Versammlung genehmigte, aber nicht auf der Tagesordnung stehende Ausgabe: Muss ich bezahlen?

Von der Versammlung genehmigte, aber nicht auf der Tagesordnung stehende Ausgabe: Muss ich bezahlen?
Von der Versammlung genehmigte, aber nicht auf der Tagesordnung stehende Ausgabe: Muss ich bezahlen?

Die Wohnungseigentumsversammlung kann über die in der Satzung genannten Themen beraten und beschließenAgenda mit der Einberufung verschickt werden, d. h. sie wurden besprochen, wenn alle Miteigentümer anwesend waren und niemand vorläufige Einwände gegen die Besprechung erhob.

Lassen Sie uns auf die Vorzüge des Themas eingehen, ausgehend von der Frage eines unserer Leser:

„Guten Morgen Condominioweb-Redaktion! Ich schreibe Ihnen bezüglich der folgenden Frage. Montage meiner Eigentumswohnung: Acht von zehn von uns sind anwesend. Alle sind einverstanden Wir besprechen ein Thema und die damit verbundenen Kosten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Die Entscheidung über seine Disposition fällt jedoch nicht einstimmig.

Ergebnis: Die Abwesenden werden nichts sagen, weil es ihnen passt, während einer derjenigen, die gegen die endgültige Entscheidung sind, diese anfechten möchte, weil sie nicht auf der Tagesordnung stand. Irgendetwas stimmt für mich nicht: Erst sagt er, lass uns darüber reden, und dann macht er einen Rückzieher? Es scheint so zu bequem zu sein.

Unser Leser hat recht, mal sehen, warum und was die Gründe sind Folgen für die Entschließung zu diesem Punkt.

Von der Versammlung genehmigte, aber nicht auf der Tagesordnung stehende Ausgaben: Der Beschluss kann innerhalb von dreißig Tagen angefochten werden

Das ist unstreitig Diskussion zu einem Thema gemäß Satzung nicht auf der Tagesordnung stehen. 1137 ccm und 66 Bestimmungen. att. cc macht den Beschluss anfechtbar und damit anfechtbar. Auch die Rechtsprechung hat sich zu diesem Thema in gleicher Weise geäußert (siehe unter vielen anderen Cass. SS.UU. n. 4806/2005 und Cass. SS.UU. n. 9839/2021).

Gemäß den Absätzen Zweiter und Dritter der Kunst. 1137 ccm Gegen Beschlüsse, die gegen das Gesetz oder gegen die Wohnungseigentumsordnung verstoßen, können abwesende, abweichende oder sich enthaltende Wohnungseigentümer (einzeln oder gemeinsam) innerhalb der zwingenden Frist von dreißig Tagen bei der Justizbehörde Berufung einlegen und deren Aufhebung beantragen. Diese Bezeichnunggibt an, dass die Regel ab dem Datum der Auflösung für i beginnt Andersdenkende oder Enthaltungen, bei Abwesenden ab dem Tag des Eingangs des Beschlusses.

Der dritte Absatz präzisiert ein Aspekt, der nicht zweitrangig istwie wir später sehen werden, nämlich, dass die Nichtigkeitsklage die Vollziehung des Beschlusses nicht aussetzt, es sei denn, die Aussetzung wird von der Justizbehörde auf Antrag des anfechtenden Wohnungseigentümers, gegebenenfalls auch mit vorsorglicher Maßnahme, angeordnet.

Von der Versammlung genehmigte, aber nicht auf der Tagesordnung stehende Ausgaben: wenn der Beschluss nicht angefochten werden kann

Die allgemeine Regel Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Eines davon wurde in der Rechtsprechung festgestellt, die mehrfach festgestellt hat, dass die Nichtangabe eines Themas auf der Tagesordnung den diesbezüglichen Beschluss nicht anfechtbar macht.

Wir lesen zum Beispiel: in einem Urteil des Gerichts von Romauch auf der Grundlage von mehr Präzedenzfällen der Legitimität als „die Notwendigkeit, dass die Tagesordnung einen ausreichenden Informationsgehalt aufweist, ist, […]funktionell zum Anziehen Interessenten in die Lage zu versetzen, sich angemessen auf die von der Versammlung zur Prüfung aufgeworfenen Fragen vorzubereiten und um zu beurteilen, ob eine Teilnahme möglich ist oder nicht. Es spricht also nichts dagegen, dass sich Wohnungseigentümer darüber ausreichend informiert fühlen Themen, die bei der Sitzung zur Diskussion gestellt werdenbeschließen, sich mit ihnen zu befassen, auch wenn dies nicht in der Tagesordnung vorgesehen ist

Infolgedessen entschied das Gericht, dass dies der Fall ist „Das Versäumnis, ein dann geklärtes Thema in der Tagesordnung einer Miteigentumsversammlung anzugeben, kann von dem Miteigentumsmitglied, das in der Sache nicht einverstanden ist, nicht erkannt werden, wenn es zu diesem Zeitpunkt nicht zuvor Einwände gegen die Unregelmäßigkeit der Einberufung erhoben hat (v. Cass. Abschnitt 2, Satz Nr. 24456 vom 19.11.2009; Cass. Abschnitt 2, Satz Nr. 5889 vom 20.04.2001” (Gericht von Rom, 15. Oktober 2019 n. 19739).

In diesem Fall ist es nur offensichtlich die abwesenden Wohnungseigentümer Sie können den Bericht auf die Art und Weise und innerhalb der in der Kunst vorgesehenen Fristen anfechten. 1137 ccm

Eine weitere Ausnahme von der Fragwürdigkeit der Beschlussfassung über eine von der Versammlung genehmigte, aber nicht auf der Tagesordnung stehende Ausgabe ist gegeben durch Anwesenheit aller Teilnehmer in der Eigentumswohnung Wir haben beschlossen, dass wir bei der Sitzung anwesend waren und unabhängig von den Abstimmungsmethoden darüber beraten wollten. Diese Hypothese schließt im Wesentlichen jede mögliche Anfechtbarkeit der Entscheidung aus den in der oben genannten Rechtsprechung genannten Gründen aus.

Tagesordnung, Sitzung, Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Erhaltung der gemeinsamen Teile eines Gebäudes.

Von der Versammlung genehmigte, aber nicht auf der Tagesordnung stehende Ausgaben: Zahlung und Berufung

Es kann vorkommen, dass ein Miteigentümer, der abwesend ist oder mit der Möglichkeit, Ausgaben zu besprechen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, nicht einverstanden ist, sich dazu entschließt den Beschluss anfechten. Wie bereits erwähnt, wird durch die Berufungsklage die Gültigkeit des Beschlusses nicht aufgehoben; das bedeutet, dass der darauf entfallende Aufwand einbringlich bleibt:

  1. bis zu einem messen der Aussetzung des Beschlusses;
  2. in Abwesenheit bis Entscheidung in der Sache.

Dann Für den Eigentümer einer Eigentumswohnung empfiehlt es sich, mit einer Reserve zu zahlend. h. die Angabe, dass die Zahlung kein Einverständnis mit der angefochtenen (oder anzufechtenden) Entscheidung darstellt.

Angesichts dieser Rekonstruktion der Situation und der Rückbesinnung auf die Frage, die uns unser Leser gestellt hat, ist es möglich, die folgenden Schlussfolgerungen zu ziehen. Denn aus den dargelegten Fakten geht hervor, dass alle Anwesenden treffen Sie einigten sich darauf, das Thema zu besprechen:

  1. Keine von gegenwärtigkönnen nicht einmal diejenigen, die sich später gegen die Ausgaben aussprachen, den Beschluss anfechten;
  2. Diejenigen, die abwesend sind, können es innerhalb der in aufgeführten Fristen anfechtenKunst. 1137 ccm

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