Frischer Latium-Hinweis | Eleonora Mattia

Frischer Latium-Hinweis | Eleonora Mattia
Frischer Latium-Hinweis | Eleonora Mattia

aktivieren Sie Hilfsmaßnahmen für Gastronomiebetreiber, von Hotelunterkünften mit Verpflegung, der Umwandlung und des Handels zum Kauf und Verbrauch von Frischmilch aus Latium in einer Weise, die a indirekte Hilfe für Betreiber, die Frischmilch aus Latium produzieren und verarbeiten.

Dies ist der Zweck der von der Region Latium genehmigten öffentlichen Bekanntmachung mit einer finanziellen Zuweisung von 3 Millionen Euro.

DER begünstigte ThemenZum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags müssen sie Unternehmer der Gastronomie, der Verarbeitung und des Lebensmittelhandels sein, die die Haupt- oder Nebentätigkeit im regionalen Gebiet gemäß den folgenden Nummern ausüben. 21 ISTAT ATECO 2007-Codes:

  • 56.10.11 Catering mit Verwaltung;
  • 56.10.12 Catering-Aktivitäten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben;
  • 56.10.20 Catering ohne Verwaltung mit Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen;
  • 56.10.30 Eisdielen und Konditoreien;
  • 56.10.41 Eisdielen und Konditoreien;
  • 56.10.42 Mobiles Catering;
  • 56.10.50 Catering in Zügen und Schiffen;
  • 56.21.00 Catering für Veranstaltungen, Bankette;
  • 56.29.10 Kantinen;
  • 56.29.20 Kontinuierliche Verpflegung auf Vertragsbasis;
  • 56.30.00 Bars und ähnliche Betriebe ohne Küche;
  • 55.10.00 Hotels;
  • 55.20.52 Beherbergungstätigkeiten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben;
  • 10.71.10 Herstellung frischer Backwaren;
  • 10.71.20 Herstellung von frischem Gebäck;
  • 10.52.00 Herstellung von Speiseeis ohne direkten Verkauf an die Öffentlichkeit;
  • 47.11.10 Verbrauchermärkte;
  • 47.11.20 Supermärkte;
  • 47.11.30 Lebensmittelrabatt;
  • 47.11.40 Minimärkte und andere Unternehmen, die nicht auf verschiedene Lebensmittel spezialisiert sind;
  • 47.29.10 Einzelhandel mit Milchprodukten.

Alle Begünstigten müssen über Folgendes verfügen Anforderungen:

  1. im Handelsregister der für das Gebiet zuständigen Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer eingetragen sein; Um zu überprüfen, ob das antragstellende Unternehmen zu einem der förderfähigen ISTAT ATECO 2007-Codes gehört, wird ausschließlich auf den Code der operativen Einheit oder operativen Einheiten mit Sitz in Latium Bezug genommen, wie in der Bescheinigung der zuständigen Kammer angegeben Handel. Unter betrieblicher Einheit verstehen wir den Ort, an dem die unternehmerische Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird;
  2. zum Zeitpunkt der Einreichung der Hilfeanfrage im Unternehmen sein;
  3. kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Gemeinschaftsvorschriften über staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten sein;
  4. sich nicht in einer Situation des Konkurses, der Liquidation, des Vergleichs mit Gläubigern, der kontrollierten Verwaltung oder eines laufenden Verfahrens befinden, das zu einer der oben genannten Situationen führen könnte;
  5. zum Zeitpunkt der Zahlung des erstattungsfähigen Beitrags die Vorschriften zur Sozialversicherung und zu den Beiträgen einhalten.

Der Gesamtbetrag der mit dieser Mitteilung zur Verfügung gestellten Mittel beträgt 3.000.000,00 €. Es wird eine finanzielle Rücklage in Höhe von 2.000.000,00 € für Anträge gebildet, die von Betreibern eingereicht werden, die im Besitz der in Artikel 5 dieser Bekanntmachung genannten ATECO-Codes sind und die nicht die folgenden sind:

  • 47.11.10 – Verbrauchermärkte;
  • 47.11.20 – Supermärkte;
  • 47.11.30 – Lebensmittelrabatt.

Diese Bekanntmachung und die computergestützte Verwaltung von Anträgen ist „a Tür„, d. h. regelmäßig eingegangene und als zulässig erachtete Anträge werden bis zur Höhe der oben definierten wirtschaftlichen Grenze bewertet und abgerechnet. Die einzelnen Anträge werden nacheinander, basierend auf den Zeitpunkten ihres Eingangs, bearbeitet, ohne dass der Abschluss der Sammlung der förderfähigen Anträge auf Unterstützung abgewartet werden muss.

Der Gesamtbetrag der „De-minimis“-Beihilfen, die ein Mitgliedstaat einem einzelnen Unternehmen in den drei Geschäftsjahren vor der Überprüfung zum Zweck der Gewährung des Beitrags gewährt, darf 300.000,00 € nicht überschreiten. Bei der Berechnung der „De-minimis“-Grenze sind sowohl das Unternehmen, das die Leistung beantragt hat, als auch alle mit ihm verbundenen Unternehmensgruppen zu berücksichtigen, die auf der Grundlage der Definition in Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung ( EU) Nr. 1308/2013 bilden die „Einzelgesellschaft“. Für den Fall, dass förderfähige Einkäufe den Höchstbetrag überschreiten, der im Rahmen der „De-minimis“-Regelung gewährt werden kann, wird der darüber hinausgehende Teil vom Antragsteller getragen.

Bewerbungen mit allen erforderlichen Unterlagen und Unterlagen müssen ausschließlich über das elektronische Verfahren eingereicht werden, das über das Regionalportal unter dem Link https://webapp.regione.lazio.it/frescolazio/ zugänglich ist. ab 10.00 Uhr am 18. Juni 2024.

Der Zugriff auf das Portal und die anschließende Vervollständigung des Beitragsantrags sind nur über die SPID- (Public Digital Identity System) / CIE- (Electronic Identity Card) Anmeldeinformationen oder die auf den Namen des Eigentümers oder Vertreters registrierte TS/CNS Carta Nazionale dei Servizi gestattet Rechtsanwalt des antragstellenden Unternehmens. Um den Antrag einzureichen, zu registrieren und zu registrieren, muss der Antragsteller das Online-Formular auf dem oben angegebenen Regionalportal ausfüllen.

Bis zur Erschöpfung der in dieser Bekanntmachung genannten Mittel ist die Einreichung von maximal einem möglich maximal zwei Fragen für jeden Bewerber, bezogen auf verschiedene Anschaffungen und bis zum Erreichen des maximal zuschussbaren Betrags. Jeder Antragsteller kann den zweiten Antrag erst einreichen, nachdem er den Bericht über den ersten Antrag per PEC an [email protected] gesendet hat.

Jeder Antragsteller wird anhand seiner Handelskammerposition (REA-Code) im örtlichen Unternehmensregister identifiziert. Wenn mehr als zwei Bewerbungen eingehen, gelten die letzten beiden in chronologischer Reihenfolge eingegangenen Bewerbungen als gültig, wodurch die zuvor gesendeten Bewerbungen annulliert und ersetzt werden. Der Antrag gilt mit der Generierung des entsprechenden Registrierungscodes auf dem Portal der Region Latium und dem Eingang der Empfangs- und Registrierungsbenachrichtigungen des Antragstellers an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse als eingereicht. Der Antragsteller erhält von der regionalen E-Mail-Adresse [email protected] eine Benachrichtigung über den Eingang und die Registrierung des eingereichten Antrags mit Angabe des zugewiesenen Codes und vollständig mit den in der Einreichungsphase eingegebenen Dokumenten Die Registrierung des Antrags erhält die von der Prosa-Adresse zugewiesene regionale Protokollnummer: [email protected].

Im Falle eines Fehlers bei der Einreichung des Antrags besteht während der gesamten Dauer der Angebotseröffnung die Möglichkeit des Widerrufs. Der Antragsteller, der beabsichtigt, einen bereits eingereichten Antrag zu widerrufen, um einen anderen gültigen Antrag einzureichen, muss dies ausschließlich durch Senden eines Antrags auf Löschung des fälschlicherweise eingereichten Antrags an die PEC-Adresse [email protected] unter Angabe der Nummer in tun das betreffende Antragsprotokoll, den Namen des Begünstigten und die zugehörige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Nach Abschluss der Prüfung der ordnungsgemäß eingereichten Anträge legt die Direktion für Landwirtschaft und Ernährungssouveränität, Jagd und Fischerei sowie Forstwirtschaft mit einem eigenen Gesetz Folgendes fest:

  • die Liste der zugelassenen und finanzierbaren Anträge, die im Nationalen Register für staatliche Beihilfen der Zentralafrikanischen Republik im Zusammenhang mit der Maßnahme dieser Bekanntmachung Nr. registriert sind. 28491;
  • die Liste der nicht förderfähigen Bewerbungen;
  • die Liste der eingegangenen, aber wegen Erschöpfung der Mittel nicht geprüften Anträge.

Die Listen der zur Förderung zugelassenen und nicht zugelassenen Anträge werden im Amtsblatt der Region Latium und auf der regionalen Website unter dem Link https://www.regione.lazio.it/cittadini/agricoltura veröffentlicht. Es wird klargestellt, dass die Veröffentlichung der Listen in jeder Hinsicht Benachrichtigungscharakter hat.

Quelle: lazioeuropa.it

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