Zusatzprüfungen für den Wettbewerb 2024: Sie finden am 17. Juli für die Kinder-/Grundschule und am 18. Juli für die Sekundarstufe statt [Avvisi]

Zusatzprüfungen für den Wettbewerb 2024: Sie finden am 17. Juli für die Kinder-/Grundschule und am 18. Juli für die Sekundarstufe statt [Avvisi]
Zusatzprüfungen für den Wettbewerb 2024: Sie finden am 17. Juli für die Kinder-/Grundschule und am 18. Juli für die Sekundarstufe statt [Avvisi]

Das Ministerium für Bildung und Verdienste hat den Kalender der Zusatzprüfungen für die Auswahlverfahren ex DDG 2575 (Sekundarschule) und DDG 2576 (Kindergarten und Grundschule) in Anwendung von Artikel 11 Absatz 6 derselben Bekanntmachungen mitgeteilt (Kandidaten, die … Der ursprünglich geplante Zeitplan kann aufgrund der aktuellen Situation nicht eingehalten werden Schwangerschaft oder Stillzeit) und läuft Gerichtsentscheidungen der für die Zulassung der Kandidaten zu den Verfahren gesorgt hat.

Die geplanten Termine sind:

  • Mittwoch, 17. Juli 2024 von 14.30 bis 16.10 Uhr für Kindergärten und Grundschulen (Gemeinschaftsplätze und Betreuung)
  • Donnerstag, 18. Juli 2024 von 14.30 bis 16.10 Uhr für weiterführende Schulen (Gemeinschaftsplätze und Betreuung).

Der Anerkennungsbetrieb beginnt um 13.30 Uhr.

WO DER TEST FINDET
Es ist zu beachten, dass gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Ausschreibung des Auswahlverfahrens die schriftlichen Prüfungen in der Region stattfinden, für die der Bewerber einen Teilnahmeantrag eingereicht hat, und zwar an den von den dafür zuständigen regionalen Schulämtern angegebenen Orten Gebiet. Die Liste der Prüfungszentren mit ihrem genauen Standort und der Angabe des Zielortes der Kandidaten wird den Interessenten von den regionalen Schulbüros, in denen die Prüfungen stattfinden, mindestens fünfzehn Tage vor dem eigentlichen Prüfungstermin mitgeteilt. Diese Mitteilung hat in jeder Hinsicht den Wert einer Benachrichtigung.

Kandidaten mit günstiger Gerichtsentscheidung
Bewerber, die im Besitz einer günstigen Gerichtsstandsregelung sind, müssen sich zur schriftlichen Zusatzprüfung an den von den regionalen Schulämtern ausdrücklich genannten Standorten einfinden und mit einer Kopie der Gerichtsstandsregelung ausgestattet sein, die ihnen die Prüfung ermöglicht.

MITBRINGENDE UNTERLAGEN
Alle zur Teilnahme an der Ergänzungsprüfung berechtigten Kandidaten müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument und der Steuernummer ausweisen.

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SIEHE HINWEIS KINDHEIT\PRIMÄR

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