Wie sich die APE nach der Verabschiedung der Green-Home-Richtlinie verändert – idealista/news

Wie sich die APE nach der Verabschiedung der Green-Home-Richtlinie verändert – idealista/news
Wie sich die APE nach der Verabschiedung der Green-Home-Richtlinie verändert – idealista/news

Mit Zustimmung des Neuen Europäische Richtlinie für „grüne Häuser“.Dem Energieausweis (APE) stehen erhebliche Änderungen bevor. Tatsächlich werden sie eingeführt neue Energieklassen. Darüber hinaus wird die EPA weitere Informationen zur Gesamtenergieleistung enthalten, a Renovierungspass um Interventionen und Daten zur Energieverbesserung anzuleitenIntelligenz von Gebäudenund fördert so mehr Transparenz und Bewusstsein für dieEnergieeffizienz von Gebäuden.

Der Energieausweis (APE): Was ist das?

Der Energieausweis (APE) ist ein Dokument, das den daraus resultierenden Wert aufzeigt Berechnung der Energieleistung eines Gebäudes oder einer Immobilieneinheit gemäß a Methodik die bisher auf einem gemeinsamen allgemeinen Rahmen auf europäischer Ebene basieren müssen.

Die Energieleistung bezeichnet insbesondere die berechnete oder gemessene Energiemenge, die zur Erfüllung der Anforderungen erforderlich ist Energiebedarf im Zusammenhang mit der normalen Nutzung des Gebäudes, einschließlich der für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Beleuchtung verwendeten Energie. Der Energiebedarf ist die Energie, die einer klimatisierten Umgebung zugeführt oder entnommen werden muss, um die gewünschten Umweltbedingungen (kalt im Sommer und warm im Winter) aufrechtzuerhalten.

Wann ist die APE notwendig?

Dies ist ein notwendiges Dokument für alle Gebäude oder Immobilieneinheiten bei Verkauf, unentgeltlicher Überlassung oder Neuvermietung. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, das zu Beginn der jeweiligen Verhandlungen zur Verfügung gestellt und am Ende derselben übergeben werden muss.

Das Zertifikat wird dann sein dem Vertrag beigefügt, ausgenommen die Vermietung einzelner Immobilieneinheiten. Für die neue Gebäude Bei größeren Sanierungen wird vor der Ausstellung des Gebrauchstauglichkeitsnachweises ein Energieausweis ausgestellt.

Das Inkrafttreten der Richtlinie „Grüne Häuser

Durch das Inkrafttreten der EU-Richtlinie „Green Homes“ wird sich der regulatorische Referenzrahmen ändern. Die Richtlinie stellt eine Systematisierung und Neufassung der vorherigen Richtlinie dar Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.

Ziel des europäischen Gesetzgebers ist es befördere das Verbesserung der Energieleistung von Gebäuden und die Reduzierung von Treibhausgasemissionena von Gebäuden innerhalb der Union, um einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen bis 2050unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der äußeren Klimabedingungen, der Anforderungen an die Innenqualität und der Kosteneffizienz.

Die Mitgliedstaaten müssen daher eine einrichten Nationaler Umstrukturierungsplan von Gebäuden, um die Sanierung des nationalen Bestands an öffentlichen und privaten Wohn- und Nichtwohngebäuden sicherzustellen, um bis 2050 einen dekarbonisierten und energieeffizienten Gebäudebestand zu erreichen, mit dem Ziel, bestehende Gebäude in umzuwandeln Null-Emissions-Gebäude.

Das Inkrafttreten der Richtlinie „Grüne Häuser”: Was ändert sich für die APE?

Die Richtlinie geht davon aus, dass es zwischen den verschiedenen nationalen Systemen Unterschiede in der Verwendung unterschiedlicher Maßstäbe und Formate gibt, die eine Vergleichbarkeit auf europäischer Ebene erschweren.

Grund für die Einführung einer gemeinsamen Skala von Energieleistungsklassen und eines gemeinsamen Modells auf europäischer Ebene.

Die Angabe der Richtlinie erfolgt im Energieausweis Korrekte Daten über die Energieeffizienz des Gebäudes e praktische Ratschläge um es weiter zu verbessern.

Der Energieausweis sollte auch Informationen zum Primär- und Endenergieverbrauch, zum Energiebedarf, zur Erzeugung erneuerbarer Energie, zu Treibhausgasemissionen, zum Lebenszyklus-GWP (falls verfügbar) und optional zu Sensoren oder Qualitätskontrollen der Innenumgebung des Gebäudes enthalten. Der Energieausweis sollte Empfehlungen zur Verbesserung der energetischen Leistung des Gebäudes enthalten.

Insbesondere von 29. Mai 2026, muss der Energieausweis dem von der Europäischen Union festgelegten Muster entsprechen und die Energieleistungsklassen des Gebäudes auf einer geschlossenen Skala angeben, die nur die Buchstaben A bis G verwendet, wobei der Buchstabe A emissionsfreien Gebäuden entspricht und der Buchstabe G entspricht den Gebäuden mit der schlechtesten Leistung. Die übrigen Energieleistungsklassen (von B bis F) müssen eine angemessene Verteilung der Energieleistungsindikatoren aufweisen.

Die Indikationen der „neuen“ APE laut Richtlinie „Grüne Häuser

Wie bereits erwähnt, muss der Energieausweis dem von der Europäischen Union festgelegten Muster entsprechen.

Zu den anzugebenden Elementen zählt die Europäische Union auf der ersten Seite:

  • Dort Energieleistungsklasse;
  • Der Jährlicher Verbrauch Energie (Primär- und Endenergie), ausgedrückt in kWh/(m2.a);
  • der Prozentsatz von erneuerbare Energie erzeugt;
  • Die Treibhausgasemissionen (kgCO2/(m2.a) und Lebenszyklus-GWP-Wert, falls verfügbar.

Beispielsweise muss im Energieausweis auch darauf hingewiesen werden Energiebedarfein Hinweis auf die Fähigkeit des Gebäudes, auf externe Signale zu reagieren und den Energieverbrauch anzupassen, sowie auf die Fähigkeit des Wärmeverteilungssystems innerhalb des Gebäudes, bei niedrigeren oder effizienteren Temperaturen zu arbeiten.

Der Fall der Region Latium

Mit Delib.GR 6. Dezember 2017, n. 824 gründete die Region Latium a Informationssystem für die Verwaltung von Energieausweisen für Gebäude in der Region Latium (sog. APE Lazio Information System: https://www.apelazio.enea.it) und erstellte eine regionale Liste von Subjekten, die zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind.

Es ist ein Werkzeug, das es ermöglicht Zertifizierungsstellen ermöglichenSie können die Energieausweise hochladen und versenden, die gemäß der geltenden nationalen Gesetzgebung erstellt wurden.

Dieses IT-System wird es den Bürgern auch ermöglichen, die APEs in Bezug auf die in ihrem Besitz befindlichen Immobilien einzusehen und einzusehen, und den Notaren die Möglichkeit, die APEs einzusehen und einzusehen, die durch die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Urkunden abgedeckt sind, wodurch die vorbereitenden Tätigkeiten für die vertraglichen Tätigkeiten vereinfacht werden.

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