Gehaltsabrechnung Juni 2024: Hier erfahren Sie, wer am wenigsten Geld bekommen könnte

Gehaltsabrechnung Juni 2024: Hier erfahren Sie, wer am wenigsten Geld bekommen könnte
Gehaltsabrechnung Juni 2024: Hier erfahren Sie, wer am wenigsten Geld bekommen könnte

Im Laufe des Jahres 2024 werden wichtige Änderungen in Bezug auf das Gehalt und die Steuern auf der Lohnabrechnung erwartet. Tatsächlich konnten wir bereits in den ersten Monaten des Jahres eine deutliche Erhöhung der Renten und Gehälter zugunsten der Rentner und Arbeitnehmer feststellen, verbunden mit einer ganzen Reihe von Senkungen der wichtigsten Steuern.

Hier sind die fünf im Haushaltsgesetz vorgesehenen Maßnahmen: Was sie sind und wie sie funktionieren

Der Reduzierung der Steuer- und Abgabenbelastung Für das Jahr 2024 sieht es zwei Beitragsbefreiungssätze vor: 6 % für Monatsgehälter bis 2.692 Euro: In diesem Einkommensbereich entfällt der gesamte vom Arbeitnehmer zu zahlende Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (in der Regel 9,19 %); 7 % für Monatsgehälter von 2.693 Euro bis 3.500 Euro: In diesem Fall ist die Befreiung teilweise und nimmt mit steigendem Einkommen ab. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung hat die Regierung auch eine Erhöhung des Steuerabzugs für Erwerbseinkommen vorgesehen: Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer künftig einen höheren Betrag von der Steuer absetzen können als bisher.

Die Höhe der Erhöhung variiert je nach Gesamteinkommen:

  • Bei Einkünften bis 40.000 Euro erhöht sich der Freibetrag um 200 Euro.
  • Bei Einkommen von 40.001 bis 50.000 Euro beträgt die Erhöhung 150 Euro.
  • Bei Einkommen von 50.001 bis 65.000 Euro beträgt die Erhöhung 100 Euro.

Eine weitere Neuheit betrifft Einkommensteuer (IRPEF), der in Italien von 4 auf 3 Sätze gestiegen ist. Diese Änderung wurde mit dem Haushaltsgesetz 2024 (Gesetz Nr. 197/2023) eingeführt und ist der erste Schritt einer umfassenderen Steuerreform, die für die nächsten Jahre geplant ist. Der Übergang zu drei IRPEF-Sätzen dürfte für die meisten Steuerzahler zu Steuerersparnissen führen. Insbesondere Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis zu 28.000 Euro sollten einen Nettozuwachs von etwa 20 Euro pro Monat auf ihrer Gehaltsabrechnung haben. Für Steuerpflichtige mit einem Einkommen über 50.000 Euro könnte die Erhöhung der Steuersätze und Reduzierung der Abzüge jedoch zu einer leichten Erhöhung der Steuerlast führen.

Die neuen IRPEF-Sätze sind:

  • 23 % für Einkommen bis 28.000 Euro
  • 35 % für Einkommen von 28.001 bis 50.000 Euro
  • 43 % für Einkommen über 50.000 Euro

Die Steuerfreigrenze für i Nebenleistungen in Italien ist es für das Jahr 2024:

– 1.000 Euro für Arbeitnehmer ohne unterhaltsberechtigte Kinder;

– 2.000 Euro für Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern.

Dies bedeutet, dass die vom Arbeitgeber als Nebenleistungen bereitgestellten Güter und Dienstleistungen nicht zur Bildung des Arbeitseinkommens des Arbeitnehmers beitragen und nicht der Besteuerung unterliegen, sofern ihr Gesamtwert die oben genannten Grenzen nicht überschreitet.

Der Bonus für berufstätige Mütter, eingeführt durch das Haushaltsgesetz 2024, ist eine Beitragsbefreiung für festangestellte Mütter mit drei oder mehr Kindern, die für 2024 auch auf Arbeitnehmerinnen mit zwei Kindern ausgeweitet wird. Der Bonus besteht in einer Befreiung von der Zahlung des Arbeitnehmeranteils an den Sozialversicherungsbeiträgen (9,19 %), bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Jahr; Anspruch haben berufstätige Mütter mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, die:

  • Mindestens 3 unterhaltsberechtigte Kinder, die bis zum 31. Dezember 2024 geboren oder adoptiert wurden. Für 2024 wird der Bonus auch auf berufstätige Mütter mit 2 unterhaltsberechtigten Kindern ausgeweitet, die bis zum 31. Dezember 2024 geboren oder adoptiert wurden.
  • Ein Einkommen aus unselbstständiger Arbeit, das 82.000 Euro nicht übersteigt.

Der Bonus erfolgt automatisch und erfordert keinen Antrag des Arbeitnehmers. Die Beitragsbefreiung wird vom Arbeitgeber direkt auf der Lohnabrechnung geltend gemacht. Und es ist gültig vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026.

Bestätigt Steuererleichterungen bei 5 % für i Produktivitätsprämien im Jahr 2024 ausgezahlt.

Die Prämie muss auf der Grundlage von Unternehmens- oder Gebietsverträgen gezahlt werden; Das Einkommen des Arbeitnehmers darf 80.000 Euro nicht überschreiten und die Höhe der Prämie darf 3.000 Euro brutto pro Jahr nicht überschreiten.

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