Ab sofort sind Anträge für die Inanspruchnahme der Steuergutschrift im Süden möglich

Ab sofort sind Anträge für die Inanspruchnahme der Steuergutschrift im Süden möglich
Ab sofort sind Anträge für die Inanspruchnahme der Steuergutschrift im Süden möglich

TERMOLI. Von der Sonderwirtschaftszone Adria bis zur Sonderwirtschaftszone Unica. Der Bescheid des Finanzamtes ging vor zwei Tagen raus.

Die Kunst. 16 des Gesetzesdekrets vom 19. September 2023, Nr. 124 wurde ein Beitrag in Form einer Steuergutschrift zugunsten von Unternehmen eingeführt, die Investitionsgüter kaufen, die für bestehende Produktionsstrukturen bestimmt sind oder die in der Sonderwirtschaftszone für Süditalien – Single Zes („Single Zes“) ansässig sind Fördergebiete der Regionen Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien, die für die im Artikel vorgesehene Befreiung in Frage kommen. 107, Abs. 3, Brief. a) des AEUV und die Abruzzen, die für die in Art. 1 vorgesehene Ausnahmeregelung in Frage kommen. 107, Abs. 3, Brief. c) des AEUV, wie in der Regionalbeihilfecharta 2022–2027 festgelegt.

Die Gutschrift entspricht der Höhe der im Zeitraum 1. Januar 2024 bis 15. November 2024 getätigten Investitionen bis zu einer Höchstgrenze von 100 Millionen Euro je Investitionsvorhaben. Investitionsvorhaben, deren Gesamtkosten weniger als 200.000 Euro betragen, sind nicht förderfähig.

Das Guthaben, das ausschließlich zur Entschädigung gemäß Art. verwendet werden kann. 17 des Gesetzesdekrets vom 9. Juli 1997, Nr. 241, wird in Übereinstimmung mit den in der Verordnung (EU) Nr. 241 festgelegten Grenzen und Bedingungen gewährt. 651/2014 der Kommission („AGVO-Verordnung“) und kann mit diesen kumuliert werden De-minimis-Beihilfen und mit anderen staatlichen Beihilfen, deren Ziel die gleichen förderfähigen Kosten sind, sofern diese Kumulierung nicht dazu führt, dass die höchste Beihilfeintensität oder der höchste in den einschlägigen europäischen Referenzdisziplinen zulässige Beihilfebetrag überschritten wird. Darüber hinaus kann der Kredit im Rahmen der tatsächlich entstandenen Aufwendungen auch mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden, die nicht als staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 AEUV, unbeschadet der Bestimmungen von Art. 38, Absatz 18, des Gesetzesdekrets vom 2. März 2024, Nr. 19.

Basierend auf der Kunst. 7, Absatz 14, des Durchführungserlasses (Erlass des Ministers für europäische Angelegenheiten, den Süden, die Kohäsionspolitik und die PNRR im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen vom 17. Mai 2024) für die Zwecke der Anerkennung des Steuergutschrift, die tatsächliche Deckung der erstattungsfähigen Ausgaben und ihre Übereinstimmung mit den von der Gesellschaft erstellten Buchhaltungsunterlagen müssen durch eine spezielle Bescheinigung der für die gesetzliche Rechnungsprüfung zuständigen Person nachgewiesen werden.

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