So senden Sie die Bewerbung – QuiFinanza

Auch im Jahr 2024 wird es möglich sein, das anzufordern Bonus für elektrische Säulen inländisch. Das Ministerium für Wirtschaft und Made in Italy legte in einem Direktionserlass vom 12. Juni die operativen Verfahren für seine Bereitstellung fest. Dieser Anreiz richtet sich sowohl an Einzelbürger als auch an Eigentumswohnungen und ermöglicht ihnen eine Erstattung von bis zu80 % der mit dem Kauf verbundenen Kosten und die Installation von Ladesystemen, die das ganze Jahr über durchgeführt wird.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Einführung von Elektrofahrzeugen zu fördern und den Zugang zu einer effizienten und nachhaltigen Ladeinfrastruktur zu erleichtern und so zum Übergang zur Elektromobilität in unserem Land beizutragen.

Inländischer Ladesäulenbonus, wie es funktioniert

Die Bonusentlastung für heimische Ladestationen im Jahr 2024 sieht diese für den Kauf und die Installation neuer Werksladestationen mit Standardleistung vor (weniger als 22 kW), die für das Laden von Elektrofahrzeugen durch Privatanwender bestimmt ist, wird ein Beitrag in Höhe von 80 % des Kauf- und Installationspreises anerkannt. Dieser Anreiz kann maximal erreicht werden 1.500 Euro pro natürliche Person mit Wohnsitz in Italien, die dies beantragt. Bei Installationen an gemeinsamen Teilen von Eigentumswohnungsgebäudedie Ausgabengrenze steigt auf 8 Tausend Euro. Um die Leistung zu erhalten, ist nur ein Antrag pro Leistungsempfänger zulässig.

Der Beitrag ist speziell für den Kauf neuer Fabrikinfrastrukturen mit Standardleistung bestimmt, die in Italien installiert sind und ausschließlich für die Nutzung durch die Begünstigten bestimmt sind. Die Infrastruktur muss nach bewährten Verfahren installiert werden und von einer Konformitätserklärung begleitet sein.

In den Jahren 2022 und 2023 betrug die Finanzierung des inländischen Ladesäulenbonus jeweils 40 Millionen Euro. Im Jahr 2024 wird der Finanzrahmen jedoch auf reduziert 20 Millionen Euro.

Welche förderfähigen Ausgaben gibt es?

Um für den Erhalt des Bonus für inländische Ladestationen im Jahr 2024 in Frage zu kommen, müssen die Ausgaben den Begünstigten im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2024 entstanden sein und sich auf den Kauf und die Installation der Ladeinfrastruktur beziehen, die nach bewährten Verfahren durchgeführt wird . Diese Ausgaben müssen mit nachvollziehbaren Zahlungen erfolgen und können Folgendes umfassen:

  • Kauf und Installation von Ladeinfrastruktur, einschließlich der Kosten für die Installation der Säulen, der notwendigen elektrischen Anlagen, wesentlicher Bauarbeiten, Systeme und Überwachungsgeräte.
  • Design-, Bauleitungs-, Sicherheits- und Prüfkosten.
  • Kosten für den Anschluss an das Stromnetz durch die Aktivierung eines neuen Lieferpunkts (POD).

Folgendes gilt nicht als förderfähig:

  • Aufwendungen für Zölle, Steuern und Abgaben jeglicher Art;
  • Beratungskosten, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf Design, Baumanagement, Sicherheit und Prüfung beziehen;
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden;
  • Kosten für Dienstleistungen, die nicht der Installation der Infrastruktur zuzuordnen sind;
  • Kosten im Zusammenhang mit Baugenehmigungen, Bau und Betrieb.

Dokumente zum Versenden

Interessenten können einen einzelnen Bonusantrag über ein elektronisches Verfahren auf der Online-Plattform Invitalia stellen. In den nächsten Tagen wird eine Bekanntmachung mit den Fristen für die Einreichung von Anträgen veröffentlicht. Bei offenen Buchungen ist der Zugriff auf den persönlichen Bereich ausschließlich über das öffentliche digitale Identitätssystem Spid, den elektronischen Personalausweis oder die Karte der nationalen Dienste möglich. Nach der Authentifizierung können Sie durch Auswahl der Option „Home-Spalten“ im entsprechenden Menü des persönlichen Bereichs mit dem Ausfüllen des elektronischen Formulars durch ein geführtes Verfahren fortfahren.

Für Privatnutzer, die den heimischen Ladesäulenbonus beantragen, finden Sie hier die zur Antragstellung notwendigen Daten und Unterlagen:

  • Steuernummer und Ausweisdokument des Antragstellers;
  • Kopie der elektronischen Rechnungen zum Kauf und die Installation von Ladeinfrastruktur;
  • Aktuelle Kontoauszüge, aus denen die geleisteten Zahlungen hervorgehen im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen für den Kauf und die Installation von Ladeinfrastruktur. Zahlungen müssen nachvollziehbar sein und per Banküberweisung, SEPA-Überweisung, Kredit- oder Debitkarte auf den Namen des Empfängers des Beitrags erfolgen;
  • Abschließender Investitionsbericht vollendet und über die entstandenen Kosten;
  • Geeignete Konformitätsbescheinigung eines Installateursdas die Installation der Infrastruktur bescheinigt;
  • Girokontodaten dem Sie den Beitrag gutgeschrieben bekommen möchten.

Bei Eigentumswohnungen sind die zu übermittelnden Daten ähnlich, lediglich zwei Dokumente unterscheiden sich von denen für Privatnutzer:

  • Steuernummer der Eigentumswohnung und Angaben zum Ausweisdokument des pro tempore Verwalters, mit Erklärung des Verwalters, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Bei Eigentumswohnungen mit bis zu 8 Teilnehmern kann die Erklärung des delegierten Wohnungseigentümers vorgelegt werden;
  • Beschluss der Versammlung zur Genehmigung der Arbeiten an den Gemeinschaftsbereichen, zusammen mit der Erklärung des Verwalters, dass der Beschluss nicht angefochten wurde.

Innerhalb von 90 Tagen nach Schließung der Plattform für Anträge im Zusammenhang mit dem Jahr 2024 erlässt das Mimit (Ministerium für Wirtschaft und Made in Italy) den Erlass zur Gewährung und Auszahlung der Beiträge. Dies erfolgt unter Beachtung der chronologischen Reihenfolge des Antragseingangs, bis die verfügbaren Mittel erschöpft sind. Nach Erlass des Bescheides wird der Beitrag direkt dem Girokonto der Begünstigten gutgeschrieben. Die Rückerstattung des Beitrags erfolgt in einer einzigen Lösung durch Gutschrift auf das bei der Antragstellung angegebene Girokonto.

Wer kann den Bonus beantragen?

Diese Anreize richten sich ausschließlich an natürliche Personen mit Wohnsitz in Italien und Eigentumswohnungen. DER Inhaber von Einzelbetrieben und Gesellschaften sind von der Prämie ausgeschlossen. Für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen wurde der Säulenbonus im März eröffnet und die Antragsfrist endet am 20. Juni, um einen Zuschuss von bis zu 40 % der Anschaffungs- und Installationskosten zu erhalten.

Wichtig zu beachten ist, dass der Beitrag für den Kauf und die Installation der Ladeinfrastruktur bestimmt ist: Der Kauf der Geräte allein reicht nicht aus, um den Bonus zu beantragen.

Nach der Installation dürfen die von der Prämie profitierenden Heimladeinfrastrukturen ausschließlich für den privaten Gebrauch genutzt werden und dürfen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Auch bei Eigentumswohnungen müssen die Säulen zur gemeinschaftlichen Nutzung der Eigentumswohnungen bestimmt und nicht für die Allgemeinheit zugänglich sein.

Die einheitliche nationale Plattform kommt

Unterdessen erweist sich Italien immer noch als ein Land, das sein Netz an Elektroladestationen ausbauen will: In den letzten Tagen wurde das eine einzige nationale Plattform, um sie zu identifizieren.

Das neue Portal bietet Autofahrern die Möglichkeit, sich im Ladenetz für Elektroautos zurechtzufinden, mit Informationen vom Status der Station bis zum Manager. Bis Ende des Jahres wird die Seite auch um eine Anwendung für mobile Geräte ergänzt, die Besitzer von Elektroautos beim Reisen unterstützen soll.

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