Ravenna, mit Waffenarsenal zu Hause entdeckt: verhaftet

Eine gemeinsame Operation des Fliegerkommandos des Polizeipräsidiums von Forlì und des Fliegerkommandos von Ravenna hat dem Waffenhandel, der insbesondere die Region Cesena betreffen würde, einen schweren Schlag versetzt. Nach Durchsuchungen und Beschlagnahmungen wurde ein italienischer Staatsbürger festgenommen, bei dem festgestellt wurde, dass er im Besitz geheimer und getarnter Waffen war. Bei einer Straßenkontrolle wurde der Mann angehalten, während er ein Auto fuhr. Er sagte der Polizei, dass er ein „Kollege“ der zoophilen Wachen sei, seinen Dienstausweis aber nicht bei sich habe. Ein Umstand, der die Ermittler misstrauisch machte, die ihn durchsuchten, weil sie ahnten, dass der Autofahrer etwas verheimlichen könnte. Sofort wurde eine „illegale“ Waffe gefunden, ohne erkennbare Kennzeichen und nicht katalogisiert. Tatsächlich wurde im Handschuhfach des Autos ein roter Karton gefunden, in dem sich ein Gegenstand befand, der wie ein Schlüsselanhänger aussah. Nachfolgende Ermittlungen ergaben jedoch, dass es sich um eine geheime zweischüssige Pistole getarnter Bauart handelte, vergleichbar mit einer „Kriegswaffe“. Die Durchsuchungen wurden daher im Haus des Verdächtigen fortgesetzt, wo Dutzende Waffen, darunter Pistolen, Gewehre und Munition, beschlagnahmt wurden zur Untersuchung. Darüber hinaus wurden im Inneren des Hauses zahlreiche intakte Jacken und Pullover mit den Erkennungszeichen der „Strafvollzugspolizei“ gefunden. Die Operationen wurden auch in einem anderen Anwesen im Besitz des Mannes fortgesetzt, wodurch Bargeld in Höhe von 44.440 Euro, aufgeteilt in Bündel kleiner Banknoten, gefunden und beschlagnahmt werden konnte. Am Ende der Aktivitäten wurde die Person nicht nur wegen des Besitzes von Kriegswaffen und illegalen Waffen verhaftet, sondern auch wegen des Erhalts gestohlener Waren, des illegalen Waffenbesitzes und der Verwendung falscher Unterscheidungszeichen. Während er auf seinen Prozess wartete, wurde er ins Gefängnis gebracht und ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu acht Jahren. Außerdem wird er wegen des Verbots des Waffenbesitzes bei der Präfektur angezeigt.

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