Der Polizeikommissar von Perugia stellt DASPO an drei Fans aus

Der Polizeikommissar von Perugia stellt DASPO an drei Fans aus
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Der Polizeikommissar von Perugia stellt DASPO nach den Zusammenstößen während des Spiels Perugia – Pineto an drei Fans aus

Während des jüngsten Fußballspiels zwischen Perugia und Pineto, das für die nationale Fußballmeisterschaft der Serie C gilt, kam es zu Zwischenfällen unter lokalen Fans. Der Polizeikommissar der Provinz Perugia, Dr. Fausto Lamparelli reagierte auf diese Gewalttaten mit dem Erlass von drei Zutrittsverboten für Sportveranstaltungen (DASPO) gegen so viele Perugia-Fans.

Die betreffenden Fans warfen den Ball während des Spiels am 23. März Sitze und Rauchbomben aus der Nordkurve des „R.“-Stadions. Aufpassen.” Diese Taten führten dazu, dass der Polizeikommissar angesichts der Schwere des Verhaltens und der Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit die DASPO erließ.

Gestern, am Ende des direkten Verfahrens, bestätigte der Richter die drei aufgeschobenen Festnahmen und ordnete als Vorsichtsmaßnahme die Meldepflicht bei der Kriminalpolizei für die drei Verdächtigen an. Diese Maßnahmen sie werden es verbieten Den beteiligten Fans wird je nach Schwere des individuellen Verhaltens und früheren Vorurteilen für einen Zeitraum von 5 bis 8 Jahren Zugang zu Fußball-, italienischen Pokal-, internationalen Pokal- und Meisterschaftssportveranstaltungen gewährt.

Darüber hinaus galt das Erfordernis der Verpflichtung, vor der Kriminalpolizei zu erscheinen, bei Fußballspielen, die zu Hause und auswärts ausgetragen wurden, nach Beginn des Spiels und vor dem Ende, für die gesamte Dauer der Maßnahme, im Gegenzug die drei Empfänger der Maßnahmen, die zu den perugischen Fans gehören.

Den Maßnahmenempfängern ist außerdem ab zwei Stunden vor und bis zu zwei Stunden nach Ende der Sportveranstaltung das Betreten und Parken in einem Bereich im Umkreis von 400 Metern um die Spielstätten untersagt. vorne das Stadion, die von der An- oder Abreise der Fans betroffenen Bahnhöfe, öffentliche Parkplätze Diener Sportanlagen, Trainingsplätze und Rückzugsorte von Fußballmannschaften sowie in einem Bereich, der 200 Meter von anderen Orten entfernt ist, die am Parken, Transit oder Transport derjenigen interessiert sind, die an denselben Veranstaltungen teilnehmen oder diese besuchen.

Verstöße gegen diese Verbote können mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und drei Jahren und einer Geldstrafe zwischen 10.000 und 40.000 Euro geahndet werden. Diese Maßnahmen zeigen die Entschlossenheit der Behörden, Ordnung und Sicherheit bei Sportveranstaltungen aufrechtzuerhalten.

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