Ermittlungen zum gebührenpflichtigen Parkservice, Rup und der damalige Blue-Line-Manager freigesprochen

Ermittlungen zum gebührenpflichtigen Parkservice, Rup und der damalige Blue-Line-Manager freigesprochen
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Frost. Für den Strafsenat des Gerichts unter dem Vorsitz von Richterin Miriam D’Amore (neben Eva Nicastro und Martina Scuderoni) gab es keine möglichen Anomalien, die den Angeklagten zuzuschreiben wären. Die Stadtangestellten Luigi Buttiglieri und Rocco D’Assenza, die zum Zeitpunkt der Ereignisse für das örtliche Unternehmen Blue Line verantwortlich waren, das den gebührenpflichtigen Parkservice verwaltete, wurden freigesprochen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde bei der Vergabe der Leistung an das Unternehmen aus dem Jahr 2017 zunächst in der Bewertungsphase der Angebote Hand angelegt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lagen mutmaßliche Verstöße gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften vor, nur um diese zu begünstigen. Der Staatsanwalt beantragte abschließend eine Freiheitsstrafe von jeweils zwei Jahren für beide. Das Gremium ordnete stattdessen einen Freispruch an, „weil die Tat kein Verbrechen darstellt“, verglichen mit der Position von Buttiglieri, der in diesem Verfahren beteiligt war, und „weil die Tatsache nicht existiert“ für D’Assenza. Die Verteidigung, unterstützt durch die Anwälte Giuseppe Condorelli und Filippo Spina, bekräftigte auch in der Abschlussdiskussion, dass es keine Versäumnisse gegeben habe, die fast zugunsten von Blue Line aussprächen. Sie übersahen nicht, dass eine spezielle interne Kommission zur Bewertung der Angebote eingesetzt worden war. Nach dieser Rekonstruktion sind die Voraussetzungen für die im Strafverfahren beanstandete Verletzung der Versteigerungsfreiheit nicht erkennbar.

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