Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ein Hilfs- und Förderpaket mit EBiCom

Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ein Hilfs- und Förderpaket mit EBiCom
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Work-Life-Balance ist ein Thema von großer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. EBiCom-EBt Treviso stellte ein Hilfspaket und die Subventionen vor, die der Bilateralismus bietet, um sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer im Tertiärsektor von Treviso bei der Betreuung von Kindern, älteren Menschen und Familien zu unterstützen. Unterstützung für sportliche Aktivitäten, Dauerkarten für die Schülerbeförderung, Beiträge zur Regularisierung von Betreuer- und Babysitterverträgen und ab diesem Jahr auch einen Beitrag für die Teilnahme an Sommercamps.

Hinzu kommen: Beiträge für Hör- und Augenprothesen, Beiträge für behinderte Kinder, für Krankheit und für Überschreitungen der Wartezeit, vor allem aber ein Beitragspaket zur Unterstützung von Familien für Kindergarten- und Kindergartengebühren, für Schultransport und Einkauf von Lehrbüchern für Grund-, Mittel- und Oberschulen und schließlich der Beitrag zur Zahlung der Studiengebühren.

«Alles, was wir zur Verfügung stellen», sagt er Adriano Bordignon, Präsident von EBiCom-EBt Treviso „ist an sich eine aktive Wohlfahrtspolitik, die darauf abzielt, Arbeitnehmer zu unterstützen, indem sie ihre Familien, ihre Gesundheit, ihre Pflege, ihre Kultur und ihr Studium schon in jungen Jahren in den Mittelpunkt stellt, die Arbeit von Frauen fördert, die Integration von Familie und Beruf fördert und Bildung wertschätzt.“ Wo Unterstützung ist, gibt es auch Wachstum. Wenn eine Behandlung erfolgt, verringert sich das Risiko von Beschwerden. Dabei handelt es sich um konkrete und konsolidierte bewährte Verfahren, die der tertiäre Sektor, der rund 37.000 Unternehmen in der Provinz Treviso vertritt, einem Publikum von rund 100.000 Arbeitnehmern in einem Sektor von grundlegender Bedeutung für die Wirtschaft von Treviso zugänglich macht.“

Im Einzelnen beträgt die durch die Bilateralität bereitgestellte Hilfe, die im Allgemeinen die Familieneinheit begünstigt, zwischen 150 und 250 Euro pro Kind, dann die jährlichen Beiträge für die Studiengebühren in Höhe von 300 Euro pro Student, der 200-Euro-Beitrag für die Einschreibung und den Kindergarten und Kindergartengebühren, 200 Euro für Sommerzentren, 100 bis 200 Euro für sportliche Aktivitäten, bis zu 1500 Euro einmalig für Familien mit unterhaltsberechtigten behinderten Kindern (Gesetz 104). Für die beitragspflichtige Verwaltung von Haushälterinnen, Betreuern und Babysittern ist ein Beitrag von bis zu 400 Euro vorgesehen. Für Unternehmen kommen Beiträge für die Ausarbeitung und Verwaltung von Sozialplänen, die Einstellung von Arbeitnehmern hinzu, die von Naspi oder Sozialversicherungsnetzen profitieren, sowie Unterstützung für die Einstellung von Mutterschaftsvertretungen.

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