Faenza. Änderungen im Straßennetz anlässlich des 18. Pilgerfestes

Faenza. Änderungen im Straßennetz anlässlich des 18. Pilgerfestes
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Zur 18. Ausgabe des Pilgerfestesorganisiert vom Rione Rosso, wurden einige Änderungen am Straßennetz beschlossen und mit einer spezifischen Verordnung beschlossen.

Von 12 Uhr am Freitag, den 19., bis 2 Uhr am Samstag, den 20. April, oder in jedem Fall bis zum Ende der Veranstaltung, wird in der Via Campidori ein Durchfahrtsverbot verhängt. Vom Verbot ausgenommen sind Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit der Demonstration stehen, Fahrzeuge von Anwohnern und Frontlinern sowie Einsatz- und Rettungsfahrzeuge. Noch in der Via Campidori ist das Parken auf der gesamten Straße auf beiden Straßenseiten verboten.
In der Via San Nevolone, von der Kreuzung mit der Via Ugolino D’Azzo Ubaldino bis zur Via Campidori, ist ein wechselseitiges Verkehrssystem für Anwohner, Frontlinien, Einsatz- und Rettungsfahrzeuge eingerichtet. Auch in der Via San Nevolone gilt ein Parkverbot mit zwangsweiser Entfernung aller Fahrzeuge auf beiden Straßenseiten.
In der Via San Giovanni Battista gilt ein Parkverbot mit erzwungener Entfernung aller Fahrzeuge auf beiden Straßenseiten und die Einrichtung eines Gegenverkehrs für Anwohner, Frontarbeiter sowie Einsatz- und Rettungsfahrzeuge.

Von Samstag, 20. April, 12 Uhr, bis Sonntag, 21. April, 16 Uhr, bzw. bis zum Ende der Veranstaltung, wird in der Via Campidori ein Parkverbot verhängt, wobei die Fahrzeuge zwangsweise von der Nummer 2 an der Kreuzung mit der Via Naviglio entfernt werden. Vom Verbot ausgenommen sind die von den Veranstaltern der Veranstaltung eingesetzten Mittel.

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