„Vorläufige Kandidatenlisten einreichen“

„Vorläufige Kandidatenlisten einreichen“
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Sehr geehrte Kommissare,

An die Mitglieder der Außerordentlichen Kommission für die Verwaltung der Institution

Ich möchte Sie daran erinnern, dass Artikel 1 Absatz 4 des Gesetzes zur Einrichtung der parlamentarischen Untersuchungskommission zum Phänomen der Mafia und anderer krimineller Vereinigungen, auch ausländischer, festlegt, dass die Vertreter der Parteien, politischen Formationen, Bewegungen und Bürger Listen, die sich an die in Absatz 1 Buchstabe i) desselben Artikels genannten Regeln des Selbstregulierungsgesetzbuchs zur Bildung der Kandidatenlisten für die Europa-, politischen, Regional-, Kommunal- und Bezirkswahlen halten, können übermitteln übermittelt der Kommission mit Zustimmung der interessierten Parteien die vorläufigen Kandidatenlisten.

Damit die Kommission prüfen kann, ob Bedingungen vorliegen, die einer Kandidatur gemäß dem oben genannten Selbstregulierungskodex im Hinblick auf die in den vorläufigen Kandidatenlisten übermittelten Namen entgegenstehen, sieht das Gesetz vor, dass die Übermittlung innerhalb des fünfundsiebzigsten Tages zuvor erfolgt bis zu dem für die Durchführung derselben Wahlen festgelegten Datum.

Die oben genannte Regelung, die ein freiwilliges Verfahren vorsieht, wurde erst kürzlich in die Rechtsordnung eingeführt. Ich unterstreiche daher, wie wichtig es ist, dass es durch die geeignetsten und wirksamsten Initiativen umfassend und umfassend unter den interessierten Parteien bekannt gemacht wird.

Ich nutze diese Gelegenheit, um Ihnen meine herzlichsten Grüße zu übermitteln.

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