Mazara: Die Wahl des ausländischen stellvertretenden Gemeinderats findet am Sonntag, 16. Juni, statt

Mazara: Die Wahl des ausländischen stellvertretenden Gemeinderats findet am Sonntag, 16. Juni, statt
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Nominierungen müssen zwischen dem 30. und 25. Tag vor dem Wahltermin eingereicht werden

Mit Gewerkschaftsbeschluss Nr. 54 Heute wurde der Termin für die Wahl des ausländischen stellvertretenden Gemeinderats von Mazara del Vallo, Sonntag, 16. Juni, offiziell bekannt gegeben.

Gemäß Artikel 34 Absatz 4 des Gemeindestatuts „Um die vollständige Integration zwischen den Einwanderergemeinschaften und den Bürgern von Mazara del Vallo zu gewährleisten, nimmt der Gemeinderat auf ständiger Basis und mit beratender Funktion teil, die in der vorgeschriebenen Weise ausgeübt wird.“ die Ratsverordnung, ein aus der Nicht-EU-Gemeinschaft gewählter Vertreter mit Wohnsitz in Mazara del Vallo, mit einer zu diesem Zweck einberufenen Abstimmung. Die Wahl wird durch ein spezifisches Regulierungsinstrument geregelt, das vom Stadtrat genehmigt wird. Die Amtszeit des Beigeordneten entspricht der des Gemeinderats.“

Die in der Satzung erwähnte, dann vom Stadtrat am 10. Februar 2011 angenommene und mit Ratsbeschluss Nr. 105 vom 8. Oktober 2019 sieht vor, dass die Wahl des ausländischen stellvertretenden Gemeinderats „am Sonntag nach dem Sonntag für die Erneuerung des Gemeinderats“ stattfindet. Wie bekannt ist, wird für die Wahl des Bürgermeisters und des Stadtrates am 8. und 9. Juni zusammen mit den Europawahlen abgestimmt, und daher ist laut Verordnung der geplante Termin für die Wahl des zusätzlichen Außenratsmitglieds Sonntag, der 16. Juni.

Vorherige: Der erste ausländische stellvertretende Stadtrat der Stadt Mazara del Vallo war Mohamed Soufien Zitoun.

Anschließend wurde im Rat 2014–2019 Prof. zum stellvertretenden Außenrat gewählt. Mohamed Ali Soualmia.

Trotz der regulären Einberufung der Wahlkundgebungen zur Wahl des ausländischen stellvertretenden Gemeinderats am Sonntag nach der ersten Wahlrunde 2019 wurde innerhalb der festgelegten Fristen keine Kandidatur eingereicht. Daher verfügte der Stadtrat von Mazara del Vallo in der Ratsperiode 2019–2024 über keinen ausländischen Stadtrat, der die nicht in der EU ansässige Gemeinschaft vertrat.

Die Änderung der Verordnung sieht Folgendes vor: „Für den Fall, dass die Wahl des stellvertretenden Stadtrats aufgrund des Fehlens von Kandidaten nicht durchgeführt wird, wird die Gemeindeverwaltung spätestens 12 Monate nach dem Datum der Wahl des Gemeinderats fortfahren.“ , eine Neuwahl auszurufen.

Sie sind berechtigt, stellvertretende Außenräte zu werden ausländische Staatsbürger, die nicht der Europäischen Union angehören und die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Volljährigkeit gemäß italienischem Recht; eingetragener Wohnsitz und ununterbrochen seit mindestens 4 (vier) Jahren im Gebiet der Gemeinde Mazara del Vallo; weder in Italien noch im Ausland strafrechtlich verurteilt worden sein, was durch eine Selbstauskunft zu bescheinigen ist; reguläre Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltskarte; ausreichende Kenntnisse der italienischen Sprache.

Einreichung der Bewerbungen: Zwischen dem 30. und 25. Tag vor der Wahl müssen die Kandidaturen beim Gemeindesekretariat eingereicht werden (mit der Unterschrift von mindestens 75 Wählern).

Aktive Wählerschaft: Wähler sind ausländische Staatsbürger, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören, und keine italienischen Staatsbürger, die zum Zeitpunkt der Wahl nach italienischem Recht die Volljährigkeit erreicht haben und seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen ihren Wohnsitz in Mazara del Vallo haben.

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