Mit einer Waffe bewaffnet sorgt er in einem Club für Chaos. Verhaftet und verurteilt

Ein 51-Jähriger mit Vorstrafenregister und Wohnsitz in der Provinz Varese wurde schließlich unter dem Vorwurf des Diebstahls von Waren und des illegalen Besitzes einer Schusswaffe mit abgeriebener Seriennummer festgenommen.

Das Eingreifen der Carabinieri geht auf den späten Abend des 17. April zurück, als gegen 23.45 Uhr ein aufgeregter Anruf des Besitzers eines Lokal am Largo Boccaccino der berichtete, dass es eine gab Mann hält eine Waffe.

Nach kürzester Zeit traf die Mobilfunkstreife am Betriebsgelände ein und fand nur einen Kunden vor, der mit der Beschreibung der gemeldeten Person übereinstimmte. Beim Anblick der Soldaten versteckte der Mann etwas im Hosenbund, wurde aber sofort bewegungsunfähig gemacht. Er wurde durchsucht und eines wurde bei ihm gefunden Pistole im Kaliber 7,65 mit abgeriebener Seriennummer, mit einem schussbereiten Schuss und komplett mit Magazin und vier weiteren Patronen darin. In einer Tasche befanden sich zwei weitere Kugeln desselben Kalibers. Nachdem er ihn entwaffnet und unschädlich gemacht hatte, identifizierte ihn das Militär.

Der Mann sei mit einer nach oben gerichteten Waffe in der Hand in das Geschäft eingedrungen und habe um ein Feuerzeug gebeten und eine negative Antwort erhalten. Dann nahm er ein Bier, trank es und sagte, er würde dafür nicht bezahlen. Und in diesem Moment wurde die Einsatzanfrage an die Einsatzzentrale gestellt.

Der 51-Jährige war es offenbar beeinträchtigt durch übermäßigen Alkoholkonsum. Als er im Firmenwagen Platz nehmen musste, sagte er Mit Kopfstößen gegen das Fenster des Fahrzeugs und mit Tritten gegen die Tür einschlagen, wurde aber vom Militär blockiert. Die Waffe wurde beschlagnahmt und der Mann wegen Hehlerei und illegalem Waffenbesitz festgenommen. Er wurde in Sicherheitsräumen festgehalten und wartete auf die Anhörung, die heute Morgen stattfand. Der Richter bestätigte die Festnahme und verurteilte ihn zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 2.000 Euro. Dem freigelassenen Angeklagten wurde die Strafe ausgehändigt Umfang der Unterschriftspflicht.

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