Busto Arsizio, die Runde falscher Rechnungen über Benzinlieferungen zur Umgehung der Mehrwertsteuer: erneute Beschlagnahme von 500.000 Euro

Busto Arsizio, die Runde falscher Rechnungen über Benzinlieferungen zur Umgehung der Mehrwertsteuer: erneute Beschlagnahme von 500.000 Euro
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VonAndrea Camurani

Im Mittelpunkt der Ermittlungen der Guardia di Finanza steht ein Unternehmen aus Besnate, das nicht existierende Rechnungen über 6,7 Millionen ausstellt, um eine Steuerhinterziehung in Höhe von 2,7 Millionen zu bewirken

Zuerst die Beschlagnahmungen von Unternehmenskonten in Höhe von einer Million und 200.000 Euro. Dann, vor ein paar Tagen, eine zweite Messung von der Justiz von Busto Arsizio wegen dieser groß angelegten Runde falscher Rechnungen im Kohlenwasserstoffsektor im Zusammenhang mit einem Unternehmen in Besnate in der Provinz Varese angeordnet: Einem Unternehmer wird vorgeworfen, mit dem „Karussellbetrug“ die Mehrwertsteuer zu umgehen. Eine Praxis, die nach Angaben der vom Brigadegeneral der Gelben Flammen Crescenzo Sciaraffa koordinierten Ermittler in Folgendes übergeht Hunderte gefälschte Rechnungen über mehrere Jahre verteilt – zwischen 2018 und 2020 – gerieten ins Visier der Finanzabteilung, was die Kontrollen auslöste, bei denen nicht vorhandene Rechnungen aufgedeckt wurden für 6,7 Millionen, um eine Steuerhinterziehung in Höhe von 2,7 Millionen zu bewirken.

Daher wurden der ursprünglichen Beschlagnahme weitere wichtige Beträge in Höhe von rund 500.000 Euro hinzugefügt, zusätzliches Geld in der Kasse des Unternehmens sowie der Eigentumsanteil an zwei Immobilien, einem Auto und einem Motorrad, die auf den Namen seines gesetzlichen Vertreters, eines 82-jährigen Unternehmers, registriert sind. Das Strafverfahren befindet sich zwar noch in der Vorermittlungsphase, sollte jedoch gerichtlich der Straftatbestand der „betrügerischen Deklaration unter Verwendung von Rechnungen für nichtexistente Umsätze“ nachgewiesen werden, Dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens droht eine Freiheitsstrafe von 4 bis 8 Jahren und im Falle einer Verurteilung die Einziehung des Wertes des Gewinns aus der Straftat, die sogenannte „Beschlagnahme zum Gegenwert“.. Der erste Beschlagnahmungsbeschluss gegen den Unternehmer wurde am 25. August vom Ermittlungsrichter unterzeichnet und hatte, wie erwähnt, zum Erlass einer echten Sicherungsmaßnahme in Höhe von über einer Million und 200.000 Euro geführt, die nun noch hinzukommt die weitere halbe Million, die von der Finanzabteilung beschlagnahmt wurde (genauer gesagt beläuft sich der Betrag auf 520.165 Euro).


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19. April 2024

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