Andria, örtliche Polizei. Vorgehen gegen Elektrofahrzeuge, Fahrräder und Motorroller: 190 Minuten – AndriaLive.it

In den ersten Monaten des Jahres haben die örtlichen Polizeibeamten spezielle Maßnahmen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem Fahren von Elektrofahrzeugen, Fahrrädern und Motorrollern durchgeführt, das ihre eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Insgesamt wurden 190 Anzeigen erlassen, von denen 107 Sanktionen gegen Rollerfahrer und 83 Sanktionen gegen Fahrer von Elektrofahrrädern verhängt wurden, was sowohl gegen die Unionsverordnung Nr. 117 von 2021 zum „Verbot der Durchfahrt für alle mit unterstütztem Treten“ verstößt und elektrische Traktion“ in Fußgängerzonen und der Kunst. 182 der Straßenverkehrsordnung, die den Betrieb von Fahrrädern regelt, und des Gesetzes Nr. 160/2019 „Regulierungsbestimmungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit überwiegend elektrischer Roller“.

Bitte beachten Sie, dass Elektroroller ab Vollendung des 14. Lebensjahres und mit Helmpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gefahren werden dürfen.

Elektrogeräte müssen mit einem 500-W-Motor ausgestattet sein und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen.

Der Verkehr auf innerstädtischen Straßen ist mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gestattet, wobei der Verkehr mit Fahrrädern gestattet ist; auf außerstädtischen Straßen, nur wenn sie mit einem Radweg ausgestattet sind, mit der Verpflichtung, sich auf diesem und auf Radwegen zu bewegen. Der Verkehr auf dem Bürgersteig, auf den für andere Fahrzeugklassen reservierten Plätzen und auf den ausschließlich für Fußgänger reservierten Plätzen ist jedoch nicht gestattet. Sie müssen mit einem akustischen Signal, optischen Signalgeräten und Blinkern ausgestattet sein. Darüber hinaus besteht ab einer halben Stunde nach Sonnenuntergang, während der gesamten Dauer der Dunkelheit und tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen die Pflicht zum Tragen von Zahnspangen oder retroreflektierenden Jacken.

Sowohl Radfahrer als auch Rollerfahrer müssen im Gänsemarsch und auf keinen Fall zu zweit nebeneinander fahren, sie müssen ihre Arme und Hände frei bewegen können und den Lenker mit mindestens einer Hand festhalten. Es ist verboten, andere Personen auf dem Roller und dem Fahrrad zu transportieren, es sei denn, letztere sind speziell gebaut und ausgestattet.

Bei Minderjährigen unter 18 Jahren erfolgt die Streitigkeit und die diesbezügliche Anzeige bei den Eltern als Trägern der elterlichen Sorge.

Bitte bedenken Sie, dass der Zweck dieser Kontrollen darin besteht, die städtische und öffentliche Sicherheit sowohl der Fahrer dieser Fahrzeuge als auch anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere der schwächsten Fußgänger, zu schützen.

Die Kontrollen werden in den nächsten Tagen fortgesetzt.

Freitag, 19. April 2024

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