In Sarzana dürfen abends und nachts keine offenen Geschäfte öffnen

Stoppen Sie die Abend- und Nachtöffnung geöffneter Geschäfte (Einzelhandelsverkauf über Automaten in speziell dafür vorgesehenen Räumlichkeiten) – von 20:00 bis 08:00 Uhr – in der Via Gori im Zeitraum vom 26. April bis 31. August 2024.

Dies wurde mit der Kontingent- und Dringlichkeitsverordnung Nr. 8 von der Bürgermeisterin von Sarzana, Cristina Ponzanelli, beschlossen, die in dem Gesetz an „die Befugnis zum Erlass von Verordnungen in Bezug auf die dringende Notwendigkeit von Interventionen zur Überwindung von Situationen schwerwiegender Vernachlässigung oder Verschlechterung des Territoriums“ erinnert , der Umwelt und des kulturellen Erbes oder Beeinträchtigung des städtischen Anstands und der Lebensqualität, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse des Schutzes der Ruhe und Erholung der Bewohner, auch Eingriffe in die Frage der Verkaufszeiten, einschließlich Außer-Haus-Verkauf, und der Verabreichung von alkoholischen Getränken und Spirituosen.”

Der erste Bürger traf die Entscheidung, indem er „die von der örtlichen Polizei dargestellte und von zahlreichen Bürgern wiederholt bestätigte Situation der Erniedrigung und Gefährdung der Sicherheit im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Nutzung unbemannter Räumlichkeiten für den automatischen Verkauf von Getränken rund um die Uhr anerkannte“. an Orten, an denen Menschen stationiert sind, die sich in einem Zustand schwerwiegender psychophysischer Veränderungen befinden, an denen Abfälle und Exkremente zurückgelassen werden und es zu Störungen des öffentlichen Friedens und Schäden an der städtischen Sicherheit kommt.

Um die Werte der öffentlichen Sicherheit, der Ruhe, der Ruhe und der Gesundheit der Bürger sowie der Ruhe und der Lebensqualität in der Stadt zu schützen, auch zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung von Straftaten, hat der Bürgermeister daher die Bestimmung bis zur Umsetzung der Maßnahmen erlassen, die dazu in der Lage sind die vorgesehenen Phänomene, wie zum Beispiel die Installation von Videoüberwachungskameras, definitiv zu unterbinden.

Die unmittelbare Durchführungsverordnung wurde an die Präfektur La Spezia, das Polizeipräsidium von La Spezia, die Polizei, die örtliche Polizei und die beteiligten Berufsverbände übermittelt.

Die Nichtbeachtung der Verordnung wird, sofern es sich nicht um eine Straftat handelt, mit einer pauschalen Verwaltungsstrafe von 300 Euro geahndet; Bei wiederholter Nichteinhaltung kann der Polizeikommissar die Anwendung der Maßnahme der Einstellung der Tätigkeit anordnen.

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