Staatsrat: Der Bau des Salerno Crescent ist legitim

Der Bau des Crescent in Salerno ist legitim: Dies wurde vom Staatsrat anerkannt, der auch die letzte von Italia Nostra gegen die Entscheidungen des Strafgerichts, des Berufungsgerichts und des Kassationsgerichts über die Abwesenheit von Straftaten eingelegte Berufung zurückzog Stadtplanung.

Der Staatsrat sicherte den Bau des Halbkreisgebäudes vollständig ab und definierte es als eine Sanierungsmaßnahme, die ein verfallenes Gebiet wiederherstellte und die Schaffung eines architektonisch wertvollen Eingriffs wie der Piazza della Libertà ermöglichte.

Die Richter verweisen auf einen ausführlichen Briefwechsel zwischen dem Kulturministerium, der Gemeinde Salerno, der Hafenbehörde des zentralen Tyrrhenischen Meeres, den am Bau des Gebäudes interessierten Unternehmen und natürlich dem Umweltverband, der versucht hatte, das Gebäude abzusagen alle Verwaltungsakte im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Eingriff, der zur Entstehung der Piazza della Libertà und des Halbmonds führte.

In der Entscheidung des Staatsrates wird auf die bereits im Jahr 2013 festgestellte Feststellung verwiesen, dass der Bau des Bofill-Halbmondes nicht im Widerspruch zu den von der Beschwerdeführerin genannten Rechtsvorschriften steht, und es wird auch auf die Landschaftsgenehmigungen verwiesen.

In Punkt 5.7 lesen wir, dass „die Berufung von Italia Nostra unbegründet ist, da sie nicht auf der Verletzung besonderer Schutzauflagen beruht, da es sich dabei um den Bau eines wichtigen architektonischen Bauwerks für die Gesamtsanierung eines zuvor heruntergekommenen Stadtzentrums handelt.“ Die Gemeinde Salerno war der Ansicht, dass die Notwendigkeit einer Gestaltung und Modernisierung des städtischen Lebensraums im Vergleich zur Erhaltung traditioneller Kontexte, die jetzt gefährdet sind, überwiegt, wie von der Oberaufsicht in zwei Landschaftsgutachten klargestellt, die nach einer umfassenden Untersuchung angenommen wurden, an der sich alle beteiligten Interessen beteiligen konnten “.

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