BUSINESS LINES, LATINA CODACONS GEGEN TELEKOMMUNIKATION

Der Verbraucherverband Codacons Latina befasste sich über seinen Provinzpräsidenten Antonio Formiconi mit einer Angelegenheit im Zusammenhang mit einem Telefonstreit mit dem Betreiber TELECOM ITALIA SPA in der Person des LRP für ein lateinamerikanisches Unternehmen, das die Aktivierung von sieben BUSINESS-Telefonleitungen beantragt hatte , inklusive Festnetz und Internet.

Anschließend formalisierte das Unternehmen den Wechsel zu einem anderen Telefonanbieter, das Telefonunternehmen stellte jedoch weiterhin den Verbrauch in Rechnung; In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen mehrere Beschwerden per zertifizierter E-Mail an den Kundendienst von TELECOM ITALIA SPA, vertreten durch den Verantwortlichen, gerichtet, ohne jemals eine Antwort zu erhalten.

Zu diesem Zeitpunkt wandte sich das Unternehmen an den Verbraucherverband CODACONSLATINA, um das oben genannte Problem zu lösen, da TELECOM ITALIA SPA anschließend weiterhin den Telefonverbrauch für einen nie in Anspruch genommenen und genutzten Dienst in Rechnung stellte, was den gleichen Verband zur Vorlage drängte formelle Beschwerde eingereicht, ohne etwas geklärt zu haben.

Anschließend reichte derselbe Verbraucherverband einen Schlichtungsantrag bei CORECOM LAZIO (Obligatorische Schlichtungsstelle für Telefonstreitigkeiten) ein, bei dem jedoch keine Einigung erzielt werden konnte und das Verfahren mit einem negativen Schlichtungsbericht endete.

Anschließend reichte der Verbraucherverband bei CORECOM LAZIO (dem höheren hierarchischen Gremium) einen Vergleichsantrag gegen TELECOM ITALIA SPA ein, und während das Verfahren anhängig war, bevor die Schlichtungssitzung anberaumt wurde, reichte das Unternehmen TELECOM ITALIA SPA nach Einreichung der Klagebeantwortung ein Schriftsätze und Antworten, gewährte die Kündigung und/oder vertragliche Kündigung aller Telefonversorger, mit Erleichterung und/oder Stornierung von Zahlungsrechnungen, die unbezahlt und unbezahlt blieben.

Der Verbraucherverband akzeptierte den oben genannten Vergleichsvorschlag in der von CORECOM LAZIO einberufenen Schlichtungssitzung und das Verfahren wurde einschließlich der entstandenen Streitfrage vollständig beigelegt.

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