Pa. Menia (FdI): Klarheit über den Wortlaut „Trieste-Trst“ auf Ausweisdokumenten

Pa. Menia (FdI): Klarheit über den Wortlaut „Trieste-Trst“ auf Ausweisdokumenten
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(AGENPARL) – Rom, 12. Mai 2024

(AGENPARL) – So, 12. Mai 2024, Pa. Menia (FdI): Klarheit hinsichtlich der Formulierung „Trieste-Trst“ auf Ausweisdokumenten
„Bürger von Triest, die in einigen Gemeinden Friaul-Julisch Venetiens und anderen italienischen Regionen wohnen, fanden ungefragt die Aufschrift „Trieste-Trst“ auf ihrem neu erneuerten Personalausweis. Da mir mehrere Meldungen vorliegen, handelt es sich hier nicht um einen Einzelfall. Dabei handelt es sich um eine inakzeptable missbräuchliche Zweisprachigkeit, da sich noch nie ein Gesetz, keine Satzung, kein Beschluss oder keine Regelung in zweisprachiger Form mit dem Zusatz des slowenischen „Trst“, dem Namen der Stadt Triest, geändert hat. Es ist ein inakzeptabler Fall, umso mehr anlässlich des siebzigsten Jahrestages der Rückkehr Triests nach Italien, der am 26. Oktober 2024 stattfinden wird. Ich weiß nicht, ob dahinter der Fehler eines Beamten, eine vorsätzliche Nötigung oder ein IT-Verwechslung. Ich möchte dies verstehen und habe deshalb eine Frage an den Innenminister gerichtet.“
Senator Roberto Menia, Koordinator der Abteilung Italiener im Ausland bei Fratelli d’Italia, erklärte dies in einer Notiz.
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Pressebüro
Brüder Italiens
Senat der Republik

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