Entvölkerung, grünes Licht für Bescheid zur Finanzierung der Geburtenbeihilfe in kleinen Gemeinden – Corriere Peligno

Entvölkerung, grünes Licht für Bescheid zur Finanzierung der Geburtenbeihilfe in kleinen Gemeinden – Corriere Peligno
Entvölkerung, grünes Licht für Bescheid zur Finanzierung der Geburtenbeihilfe in kleinen Gemeinden – Corriere Peligno

Roberto Santangelo

Sulmona, 15. Mai- Wirtschaftsbeiträge für Neugeborene in den Berggemeinden der Region. Dies wird in der heute veröffentlichten Bekanntmachung festgelegt, die die Gewährung einer Geburtsbeihilfe zugunsten derjenigen Familien vorsieht, die in einer Berggemeinde wohnen und in der Familiengemeinschaft ein Neugeborenes registriert haben.

„Das Geburtsgeld – erklärt der für soziale Angelegenheiten und lokale Behörden zuständige Regionalrat Roberto Santangelo – ist eine im Regionalgesetz 32 von 2021 vorgesehene Maßnahme, die eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung der Entvölkerung kleiner Berggemeinden vorsieht. Ziel des Gesetzes und der darin vorgesehenen Maßnahmen ist es, den Geburtenanstieg zu unterstützen und die demografische Präsenz in kleinen Gemeinden zu festigen, die in den letzten Jahren mehr als alle anderen in demografischer Hinsicht einen sehr hohen, existenzgefährdenden Preis zahlen mussten Gemeinden“.

Die Maßnahme richtet sich an jene Familien, die ein Neugeborenes melden und wer Sie haben ihren Wohnsitz in einer der 176 durch das Regionalrecht ausgewiesenen Berggemeinden. Das Geburtsgeld in Höhe von 2.500 Euro wird Neugeborenen ab dem 1. Januar 2022 bis zur Vollendung ihres dritten Lebensjahres gezahlt. spezifiziert Stadtrat Santangelo – Es handelt sich um eine Maßnahme aus einer Hand, in dem Sinne, dass alle Anträge finanziert werden, die die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen erfüllen und ein Jahr lang offen bleiben. Die anfängliche finanzielle Zuweisung beträgt 300.000 Euro, soll aber je nach den Anfragen, die auf der Plattform der Region eingehen, steigen, da der Regionalrat diese Maßnahme zusammen mit der Maßnahme für Wohnunterkünfte in Berggemeinden als vorrangig erachtet.“ Die Einreichung von Anträgen ist nur online über den elektronischen Helpdesk der Region Abruzzen möglich.

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