Die Tari-Zahlungsbescheide für das Jahr 2024 werden in Asti verteilt. Der zu zahlende Betrag ist der auf der ersten Seite des Bescheids angegebene Betrag und berücksichtigt:
– der für das Jahr 2024 mit Beschluss des Stadtrats Nr. genehmigten Tarife. 13 vom 15.04.2024;
– eventuelle Ermäßigungen/Ermäßigungen;
– Anpassungen/Erholungen gegenüber früheren Jahren
Mit einer Neuheit, denn ab dem 1. Januar 2024 müssen die Gemeinden in den TARI-Zahlungsanträgen zwei Ausgleichskomponenten hinzufügen (Quote UR1 – Deckung der Verwaltungskosten versehentlich aufgefangener Abfälle und Quote UR2 – Deckung der anerkannten Leistungen für außergewöhnliche und katastrophale Ereignisse).), anwendbar für jeden Nutzer des städtischen Abfallentsorgungsdienstes, wie in der Arera-Resolution Nr. 386/2023 vorgesehen. Diese Komponenten werden an den Csea (Energy and Environmental Services Fund) gezahlt.
Die Fristen
– 1. Rate: 16. Juni 2024, berechnet auf der Grundlage der für das Jahr 2023 genehmigten Tarife
– 2. Rate: 16. September 2024, berechnet auf der Grundlage der für das Jahr 2023 genehmigten Tarife
– 3. Rate: 2. Dezember 2024, berechnet auf der Grundlage der für das Jahr 2024 genehmigten Tarife, als Restbetrag des für das gesamte Jahr fälligen TARI
Es ist möglich, die Zahlung in einer einzigen Zahlung bis zum 16. Juni 2024 vorzunehmen.
Für Informationen und Erläuterungen wenden Sie sich an das Finanzamt: n. gebührenfrei 800643753 von Montag bis Freitag von 8.30 bis 13.30 Uhr, am Dienstag und Donnerstag auch von 15 bis 17 Uhr;
0141/399762 an folgenden Tagen und Uhrzeiten: Dienstag von 15 bis 17 Uhr, Donnerstag und Freitag von 9 bis 11 Uhr