Die Berufung stimmt mit Tamoil überein. Keine Entschädigung für Flora

Die Tamoil-Raffinerie muss das Ruderunternehmen Flora nicht mit 67.000 Euro entschädigen. Dort wurde es entschiedenan das Berufungsgericht von Brescia, das das Urteil des Gerichts von Cremona bezüglich der Entschädigung dieses als berechneten Betrags aufhob Unterschied in den höheren Ausgaben, die Flora für die öffentliche Wasserversorgung entstehen zwischen 2007 und 2009 aus dem Aquädukt entnommen. Für die Nutzung von öffentlichem Wasser ist jedoch eine Konzession erforderlich, und die Firma Cremona hat diese nicht bereitgestellt. Also keine Entschädigung. Nun wird der Anwalt Fabio Galli entscheiden, ob er beim Obersten Gerichtshof Berufung einlegt oder nicht.

Als der Tamoil-Fall bekannt wurde, wurden Untersuchungen durchgeführt, um die Kohlenwasserstoffverschmutzung festzustellen, und bei Flora stellte sich heraus, dass das Schwimmbad kontaminiert war, und daraufhin unterzeichnete der Bürgermeister die Verordnung, die den Ruderern die Nutzung ihrer beiden Brunnen untersagte. Deshalb wechselten wir zu höheren Kosten auf die Nutzung des öffentlichen Aquädukts.

Die Klage gegen Tamoil wurde eingeleitet und das Gericht in Cremona entschied zugunsten des Unternehmens. Nun hat die Berufung alles auf den Kopf gestellt. Für die Nutzung öffentlicher Gewässer ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Konzession erforderlich.

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