Sansepolcro: Die Gdf beschlagnahmt privates Gelände, das als illegale Mülldeponie genutzt wird

Sansepolcro: Die Gdf beschlagnahmt privates Gelände, das als illegale Mülldeponie genutzt wird
Sansepolcro: Die Gdf beschlagnahmt privates Gelände, das als illegale Mülldeponie genutzt wird

Die Soldaten des Provinzkommandos von Arezzo führten in Zusammenarbeit mit den Technikern des ARPAT – Departement Arezzo im Rahmen der ständigen wirtschaftlichen Kontrolle des Territoriums eine Bewertung des Umweltschutzes in einem riesigen privaten Bereich durch, der zur Abfalllagerung genutzt wurde jede Art.

Der von der Tenenza di Sansepolcro durchgeführte Eingriff betraf Grundstücke, die einem Unternehmen im Tibertal zur Verfügung standen und nach einer vorherigen groß angelegten Kartierung des Gebiets identifiziert wurden, die von der Luftabteilung der Guardia di Finanza von Pisa mithilfe von durchgeführt wurde spezifische Überflüge, an Bord von Hubschraubern ausgestattet mit
Technologie der neuesten Generation.

Am Ende der Intervention fanden die Finanziers von Biturgensi eine Grünfläche vor, die für die unkontrollierte Abfalllagerung genutzt wurde, da die im konsolidierten Umweltgesetz erforderlichen Genehmigungen fehlten.

Die Betreiber führten in Zusammenarbeit mit den ARPAT-Technikern die sogenannte „Charakterisierung“ der illegal deponierten Abfälle durch und beschlagnahmten eine unbedeckte und nicht wasserdichte Fläche von etwa 1.300 m2, auf der große und unterschiedliche Mengen an Abfällen gelagert wurden Abfälle, darunter „Sonderabfälle“ wie beschädigte und veraltete Maschinen und Geräte sowie „gefährliche“ Abfälle (nicht recycelte schwere Kraftfahrzeuge, Behälter mit WEEE – Abfälle aus Elektro- und Elektronikgeräten), die
Sie hätten zur Entsorgung geschickt werden sollen.

Der gesetzliche Vertreter des Unternehmens wurde bei der Staatsanwaltschaft von Arezzo wegen unerlaubter Abfallentsorgungsaktivitäten gemäß Art. 3 angezeigt. 256 des Gesetzesdekrets Nr. 152/2006 (Konsolidiertes Umweltrecht).

Die Dienstaktion zeigt das synergetische Engagement der Territorial- und Luft-Marine-Einheiten des Korps bei der Verhütung und Bekämpfung von Umweltkriminalität, um die Gesundheit und Sicherheit der Bürger zu schützen.

Die Verbreitung dieser Pressemitteilung wurde von der Staatsanwaltschaft Arezzo genehmigt (Art. 5 des Gesetzesdekrets Nr. 106/2006, geändert durch Art. 3 des Gesetzesdekrets Nr. 188/2021), da es sich um Ermittlungstätigkeiten handelt öffentliches Interesse.

Für rechtswidriges Verhalten, das von der örtlichen Justiz auf der Grundlage des Grundsatzes der Unschuldsvermutung geprüft wird, ist die Kontaktperson: Lgt. CS Mario Bordonaro; Kontakte: 3337395745
Die Schuld der untersuchten Person wird erst dann endgültig geklärt, wenn es zu einer unwiderruflichen Verurteilung kommt.

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