Sicherheitsbeamter eines Clubs erwischt einen Eindringling, der an einem im Zentrum geparkten Auto arbeitet: 50-Jähriger wird sofort von der Staatspolizei festgenommen – Polizeipräsidium Florenz

Sicherheitsbeamter eines Clubs erwischt einen Eindringling, der an einem im Zentrum geparkten Auto arbeitet: 50-Jähriger wird sofort von der Staatspolizei festgenommen – Polizeipräsidium Florenz
Sicherheitsbeamter eines Clubs erwischt einen Eindringling, der an einem im Zentrum geparkten Auto arbeitet: 50-Jähriger wird sofort von der Staatspolizei festgenommen – Polizeipräsidium Florenz

Er übte wie immer seinen Job als Wachmann am Eingang eines Lokals in der Via dei Sassetti aus, als er gestern Abend kurz nach 15 Uhr auf das unverkennbare Geräusch zerbrechenden Glases aufmerksam wurde, das von der nahegelegenen Piazza dei kam Davanzati.

Der fleißige Bürger machte sich sofort auf den Weg, um zu überprüfen, was passiert war, und überraschte und stoppte einen Mann, der mit einem auf der öffentlichen Straße geparkten Kleinwagen kämpfte.

Letzterer hätte tatsächlich den Metallsockel eines Verkehrsschildes gepackt und damit die rechte Heckscheibe des Autos zertrümmert.

Kurz darauf schritt sofort ein Polizeikommando ein und beendete die Angelegenheit endgültig: Nachdem die Beamten die Geschichte rekonstruiert hatten, verhafteten sie einen 50-jährigen Florentiner, der der Polizei bereits bekannt war, unter dem Vorwurf des schweren Diebstahls.

Anschließend sicherte die Polizei die (im Vergleich zum erheblichen Schaden am betreffenden Fahrzeug) dürftige Beute aus dem Raubüberfall, die der Festgenommene bereits in Besitz genommen hatte: eine Getränkedose, ein Trainingsseil und eine Sportkappe.

Selbstverständlich ging alles an den rechtmäßigen Eigentümer zurück und schließlich wurden auch die Verkehrsschilder restauriert, vermutlich als echter „Widder“ genutzt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Gericht von Florenz wird die festgenommene Person heute dem Richter zur Bestätigung der Sicherungsmaßnahme vorgeführt.

Es wird jedoch präzisiert, dass die tatsächliche Verantwortung der untersuchten Person und die Berechtigung der gegen sie erhobenen Anschuldigungen stets im anschließenden Verfahren beurteilt werden müssen und dass für sie derzeit die Unschuldsvermutung gilt.

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