Neue Biomasseanlagen in der Region Emilia-Romagna

Am 27. März letzten Jahres schrieb CNA Emilia-Romagna einen Brief an den Ass, um die Besorgnis unseres Verbandes bezüglich des Problems zum Ausdruck zu bringen Auswirkungen von Artikel 22 der technischen Umsetzungsstandards von PAIR 2030 (Regional Integrated Air Plan), das ein Verbot der Installation neuer Biomassegeneratoren für die zivile Nutzung im regionalen Gebiet mit einer Leistungsklasse unter 5 Sternen festlegt; ohne die Enttäuschung über die Entscheidung der Region zu verbergen, die vom Regional Entrepreneurship Roundtable vorgelegte Bemerkung abzulehnen, die die Erweiterung der Anlage um 4-Sterne-Generatoren ermöglicht hätte.

CNA versteht die Bedenken im Zusammenhang mit PM 10-Emissionen und die Bedeutung der Reduzierung der Umweltauswirkungen, ist jedoch davon überzeugt, dass a gerechteres Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, die Umwelt zu schützen und der Notwendigkeit, lokale Wirtschaftsaktivitäten zu unterstützen. Mit Inkrafttreten der Regelung am 6. Februar 2024 ohne Übergangsfrist kam es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Tätigkeit von Unternehmen und bei der Entsorgung von Geräten in Lagern.

Darüber hinaus ist es besorgniserregend, dass benachbarte Regionen nicht die gleichen Beschränkungen anwenden, was einen negativen Anreiz für die Einführung von Umweltmaßnahmen in unserer Region darstellt. Es sollte auch hinzugefügt werden, dass die Emissionsunterschiede zwischen 4- und 5-Sterne-Generatoren möglicherweise nicht signifikant genug sind, um eine derart strenge Beschränkung zu rechtfertigen.

Am 23. Mai 2024 verschickte die Region ein erläuterndes Rundschreiben, in dem sie bestätigte, dass PAIR 2030 ein Verbot der Installation neuer Biomasse-Wärmeerzeuger für die zivile Nutzung mit einer Emissionsleistungsklasse unter „5 Sternen“ im gesamten Gebiet der Region vorsieht. Unter besonderer Berücksichtigung dessen, dass die Emissionsleistung der Systeme im Allgemeinen durch den Ministerialerlass 186/2017 (Verordnung zur Regelung der Anforderungen, Verfahren und Fähigkeiten für die Ausstellung einer Zertifizierung von Wärmeerzeugern, die mit festen Biomassebrennstoffen betrieben werden) und deren Parameter definiert wird Für den Ausschluss von dem in Artikel 22 Absatz 1 genannten Verbot sind diejenigen zu berücksichtigen, die sich auf die Primärpartikel (PP) und die gesamten organischen Verbindungen (TOC) beziehen, die von den verschiedenen Arten von 5-Sterne-Generatoren erzeugt werden.

Abschließend sind sie daher im Einklang mit den Zielen von PAIR 2030 zu berücksichtigen Von der Anwendung des in Artikel 22 Absatz 1 genannten Verbots sind die Systeme ausgenommen, die die in der nachstehenden Tabelle angegebenen „5-Sterne“-Emissionsniveaus von PP und COT einhalten, auch wenn sie als „4-Sterne“ eingestuft werden können.unter Bezugnahme auf andere Parameter.

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