Europawahlen, außerordentliche Eröffnung von Büros zur Ausstellung von Wählerausweisen und Personalausweisen in Messina

Europawahlen, außerordentliche Eröffnung von Büros zur Ausstellung von Wählerausweisen und Personalausweisen in Messina
Europawahlen, außerordentliche Eröffnung von Büros zur Ausstellung von Wählerausweisen und Personalausweisen in Messina

Anlässlich Wahlen der Mitglieder von Europäisches Parlament aufgrund Italiens, die morgen, Samstag, 8., und Sonntag, 9. Juni 2024, stattfinden wird, teilt der Wahldienst der Abteilung für Allgemeine Angelegenheiten dies mit, wie im Rundschreiben der Präfektur von vorgesehen Messina prot. N. 47451 vom 07.05.2024, um die Freigabe nicht zugestellter oder doppelter Wahlkarten zu erleichtern, werden sowohl im Palazzo Zanca, auf der Piazza Unione Europea Nr. 1 (auch für die Ausstellung von Personalausweisen), die in den sechs Bezirksämtern außerordentliche Öffnungen vorsieht:

– heute, Freitag, 7. Juni, von 9 bis 18 Uhr;

– morgen, Samstag, 8. Juni, von 9 bis 23 Uhr;

– Sonntag, 9. Juni, von 7.00 bis 23.00 Uhr.

Die sechs Bezirksämter sind wie folgt:

Bezirk I – Vico Petraro, 6 – Tremestieri (für die Ausstellung von Wahlkarten und Personalausweisen);

II. Bezirk – Palazzo Servizi – Stadion San Filippo (für die Ausstellung von Wahlkarten und Personalausweisen);

III. Bezirk – Schulkomplex „La Pira“ Camaro San Paolo (für die Ausstellung von Wahlkarten);

IV. Bezirk – Via dei Mille ist. 88 n. 257 (für die Ausstellung von Wahlkarten);

Bezirk V – Via Nicola Petrina, 2 – Villa Lina (für die Ausstellung von Wahlkarten und Personalausweisen);

VI. Bezirk – Via Consolare Pompea n. 1853 Ganzirri (zur Ausstellung von Wahlkarten und Personalausweisen).

Die Wahlkarte wird dem Inhaber, einem mit ihm zusammenlebenden Familienmitglied oder Dritten mit einer vom Inhaber unterzeichneten Vollmacht zusammen mit einer Fotokopie des Personalausweises der delegierenden Person ausgehändigt.

Um eine Konzentration der Anträge auf Wahltage zu vermeiden, wird der Wähler gebeten, vorab zu prüfen, ob er im Besitz seines persönlichen Wählerausweises ist und ob die für die Anbringung des Abschnittsstempels zur Stimmbeurkundung vorgesehenen Felder nicht erschöpft sind.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass Wähler, um zur Wahl zugelassen zu werden, ihren Wahlausweis und ihren Personalausweis oder ein anderes von der öffentlichen Verwaltung ausgestelltes Ausweisdokument vorlegen müssen, sofern es mit einem Lichtbild versehen ist und bei dem es sich zur Identifizierung um die Quittung handelt Es gilt auch der elektronische Personalausweis (Rundschreiben Nr. 2 des Innenministeriums vom 14.02.2018).

Die Abstimmung findet morgen, Samstag, 8. Juni, von 15.00 Uhr bis 23.00 Uhr und Sonntag, 9. Juni, von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr statt. Um Überfüllung, Verwechslungen oder Verzögerungen im Wahllokal zu vermeiden, laden wir die Wähler ein, dorthin zu gehen Die Abstimmung beginnt am frühen Morgen, wobei die Zeitfenster unmittelbar vor dem Ende der Abstimmung so weit wie möglich vermieden werden.

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