Man gerät wegen einer Spitzhacke in Schwierigkeiten

Man gerät wegen einer Spitzhacke in Schwierigkeiten
Man gerät wegen einer Spitzhacke in Schwierigkeiten

ANCONA – An der Tankstelle wird ein Einbruch gemeldet, zwei Polizeipatrouillen treffen zur Kontrolle ein. Sobald die Erkenntnisse vorliegen, geht ein Marschall in …

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ANCONA – A Einbruch zum Tankstelle, zwei Polizeipatrouillen treffen zur Kontrolle ein. Sobald die Erkenntnisse vorliegen, begibt sich ein Unteroffizier in die Kaserne und kehrt anschließend nach Hause zurück. Nach zehn Tagen erhielt er die Nachricht, dass gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Der Grund? Er hatte die potenziellen Einbruchsgegenstände, Spitzhacke und Schere, auf seinem Schreibtisch liegen lassen und vergessen, den Kommandanten über die durchgeführten Aktivitäten zu informieren. Für das Corps ist eine Fahrlässigkeit eine disziplinarische Sanktion eines Verweises.

Die Urteile

Ein Fleck auf dem makellosen Lebenslauf, den der Beamte zu entfernen versuchte. Zuerst mit einer internen Beschwerde, dann mit dem Gang zum Verwaltungsgericht. Es dauerte vierzehn Jahre, bis das Urteil gefällt wurde. Was am Ende für den Carabinieri-Offizier negativ ausfiel: Die Berufung wurde von den TAR-Richtern tatsächlich abgelehnt. Nun bleibt dem Carabiniere (unterstützt vom Anwalt Maurizio Discepolo) der Weg des Staatsrates überlassen. Der von der TAR untersuchte Sachverhalt reicht bis in den Sommer 2009 zurück. Im Morgengrauen des 31. Juli trafen zwei Polizeipatrouillen an der Tankstelle in der Via Pontelungo ein, da ein Diebstahl gemeldet worden war. Unter den Soldaten befand sich auch der Marschall. Nachdem er die ersten Messungen durchgeführt und die Einsatzzentrale informiert hatte, kehrte er in die Kaserne zurück. Er hatte seine Einbruchswerkzeuge in seinem Büro zurückgelassen: eine rostige Spitzhacke und eine Schere. Die von der TAR rekonstruierte Option einer Beschlagnahme sei verworfen worden. Anschließend Rückkehr nach Hause zur Ruhe nach dem Nachtdienst.

Am selben Tag verfasste ihr Kommandant nach einem Besuch in Pontelungo den Inspektionsbericht und forderte die Beschlagnahme der Werkzeuge. Am 10. August hatte der Kompaniechef dem Marschall die Anklage mitgeteilt, weil er „den Interimskommandanten der Station nicht über die durchgeführten Aktivitäten informiert und das Material, das möglicherweise beschlagnahmt werden könnte, auf dem Schreibtisch seines Büros liegen gelassen“ habe. Am Ende wurde die Sanktion des Verweises ausgelöst, ein formeller Verweis, der in den Personaldokumenten des Polizisten niedergeschrieben ist.

Die Beweggründe

Der Beschwerdeführer verteidigte sich damit, dass in der Angelegenheit keine „rechtzeitige Unterrichtung“ des Vorgesetzten erforderlich sei, da keine besonderen Ermittlungspunkte aufgetaucht seien. Die Entscheidung, die Werkzeuge nicht einer Beschlagnahme zu unterziehen, sei aufgrund „langjähriger Berufserfahrung“ getroffen worden. Alle Einwände wurden von der TAR nicht akzeptiert, wonach der Marschall „die Aufgabe hatte, über die Arbeit der Streife zu berichten“. In der Praxis habe er mit seiner Unterlassung das ordentliche Verfahren missachtet. Zur Erinnerung: Im August 2010 schloss der Untersuchungsrichter die Ermittlungen zum Pontelungo-Raub ab.

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Adria-Kurier

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