Umbria Film Commission: Fristen für den Vorstand wiedereröffnet

Umbria Film Commission: Fristen für den Vorstand wiedereröffnet
Umbria Film Commission: Fristen für den Vorstand wiedereröffnet

Die Gemeinde gibt bekannt, dass die Fristen für die öffentliche Bekanntmachung wiedereröffnet wurden
für die Ernennung zum Vorstandsmitglied Stiftung der Filmkommission Umbrien.
Die Wiedereröffnung der Fristen für die Einreichung von Bewerbungen es ist der 12. Juni 2024.

Bewerbungen sind ausschließlich per zertifizierter E-Mail an das PEC einzureichen: [email protected] . Dem Antrag sind beizufügen:

Zu. aus einem Lebenslauf, im europäischen Format, frei von sensiblen Daten;
B. Kopie eines gültigen Ausweisdokuments;
C. der Erklärung in eigener Verantwortung,
• sich über den Inhalt von DCC n. im Klaren zu sein. 27 vom 26.02.2024, betreffend: Allgemeine Richtlinien für die Ernennung und Benennung von Vertretern der Gemeinde Terni bei Organisationen, Unternehmen, Unternehmen und Institutionen im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters für das Verwaltungsmandat 2023-2028;
• über die erforderlichen Anforderungen zu verfügen, insbesondere im Hinblick auf subjektive Anforderungen;
• Einhaltung der darin festgelegten Pflichten und Obliegenheiten;
• Das Fehlen von Gründen, die der Übernahme des in der geltenden Gesetzgebung, der Gesellschaftssatzung und den oben genannten allgemeinen Richtlinien vorgesehenen Amtes entgegenstehen.

Eine Kopie dieser Mitteilung ist als Beweismittel verfügbar am Webseite sowie am Online-Schwarzen Brett und am Bürgerschalter, Via Roma n. 40 – Terni.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgermeisteramt unter Tel. 0744-549540, 0744-549541.

Die Pressemitteilung ist in einer wesentlichen und unpersönlichen Form unter Wahrung der gleichen Wettbewerbsbedingungen verfasst.

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