Lodi, ein wegen Flucht angeklagter Mehrfachkrimineller aus Rossana, wurde freigesprochen

Es lautet: 2 Minuten

die Entscheidung

Das Gericht akzeptierte die Anträge der Anwälte Nicoletti und Acri

Veröffentlicht am: 06.09.2024 – 9:42

CORIGLIANO ROSSANO „Das Gericht von Lodi hat den Anträgen der Anwälte Francesco Nicoletti (im Foto) und Giusy Acri derselben Kanzlei voll und ganz nachgegeben und den 29-jährigen PA, einen mehrfachen Verurteilten aus Rossana, freigesprochen Straftat der Steuerhinterziehung. Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, sich im Mai 2020 der vorsorglichen Maßnahme des Hausarrests entzogen zu haben, der er in der Gegend von Lodi aufgrund einer vom GIP des Gerichts von Lodi erlassenen vorsorglichen Sorgerechtsanordnung unterworfen wurde, da er als gleichzeitig angesehen wurde , zusammen mit zwei weiteren Personen, aus einem gut organisierten und komplexen Handel mit Betäubungsmitteln wie Kokain, Heroin und Marihuana. Der 29-Jährige war an einer größeren Untersuchung beteiligt, die von Mitarbeitern der NOR Carabinieri von Lodi im Zusammenhang mit mehreren Straftaten im Zusammenhang mit Drogenhandel durchgeführt wurde. Auch dank der Telefonabhöraktionen und trotz der verwendeten kryptischen Sprache konnten die Ermittler den „Modus Operandi“ rekonstruieren, um auch den jungen Staatsanwalt zu identifizieren, der vermutlich der Verwalter eines Teils des Betäubungsmittels war und an der Aufteilung des Erlöses beteiligt war der Drogenhandelstätigkeit. Nach einer spezifischen Kontrolle der Einhaltung der ihm auferlegten Vorsichtsmaßnahme durch die Carabinieri wurde der 29-Jährige nicht in dem Haus gefunden, in dem er unter Hausarrest gestellt wurde. Daher das Verfahren mit dem Vorwurf der Flucht – wegen Verlassens des Hauses ohne Genehmigung der Behörde –, bei dem in der Vorverhandlung die von den Parteien vorgelegten Texte geprüft wurden. Das Gericht von Lodi erließ im Anschluss an die Sitzung in voller Anerkennung der Anträge der Anwälte Francesco Nicoletti und Giusy Acri ein Freispruchsurteil gegen den Angeklagten mit der umfassenderen Formel „weil die Tatsache nicht vorliegt“. Darüber informiert ein Hinweis.

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