REGION VENETIEN: ONLINE-SCHULUNGSKURSE FÜR EIGENTÜMER VON GEBÄUDEN, IN DENEN DIE AUSRÜSTUNG NACH ABSATZ 6 INSTALLIERT IST, STARTEN

Bitte beachten Sie, dass es in der Region Venetien möglich ist, sich für das anzumelden Schulungen zum Thema Pathologische Glücksspielstörung Im Moment nur für Eigentümer (oder deren Beauftragte) bestimmt. von Spielhallen, Wetträumen, VLT-Räumen und allen anderen Räumlichkeiten (sowohl allgemeine als auch spezialisierte), in denen die in Artikel 110 Absatz 6 des TULPS genannten Geräte (AWP und VLT) installiert sind.

Die Lehrveranstaltungen sind durchzuführen bis zum 31. Mai 2025 und sind drei Jahre gültig.

Ab den auf das erste Jahr folgenden Jahren wird die Schulungspflicht auch auf das in den Betrieben tätige Personal ausgeweitet. Die Kurse werden ausschließlich online angeboten.

Nachfolgend finden Sie die Betriebsmethoden.

REGISTRIERUNGSMETHODE

Unter folgendem Link können Sie sich anmelden https://entegestori.aulss3.veneto.it/. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens haben Sie 60 Tage Zeit, den Kurs abzuschließen und das Zertifikat zu erhalten. Wenn Sie den Kurs nicht innerhalb der oben genannten Frist abschließen, verlieren Sie Ihre Anmeldung für den Kurs und müssen einen neuen Kurs belegen.

GÜLTIGKEIT DER KURSE

Die 4-stündigen Kurse haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Erhalt des Zertifikats. Sie sind in Schulungsmodule unterteilt. Sie haben drei Versuche, jedes Schulungsmodul zu bestehen.

Die Kurse sind unter folgendem Link verfügbar https://entegestori.aulss3.veneto.it/ durch Registrierung auf der Plattform.

Zur Erlangung des Zertifikats ist eine 100-prozentige Anwesenheit erforderlich.

Im Falle eines Eigentümerwechsels des Unternehmens oder der Einstellung neuer Mitarbeiter müssen der neue Eigentümer und die neuen Mitarbeiter die Schulungspflicht innerhalb eines Jahres nach Übernahme oder Einstellung erfüllen.

REGISTRIERUNGSKOSTEN

Die Kosten betragen 102 Euro (100 Euro + 2 Euro Stempelsteuer) für jeden einzelnen Teilnehmer. Die Kosten sind von der Mehrwertsteuer befreit.

DIE SANKTIONEN

Bei Nichteinhaltung der Schulungspflicht ist ein Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro für Inhaber von Allgemeinbetrieben und zwischen 2.000 und 6.000 Euro für Zimmereigentümer und Personal vorgesehen. Bei Nichteinhaltung der Schulungspflicht erfolgt eine Mahnung zur Erfüllung dieser innerhalb von 60 Tagen und bis zur Erfüllung dieser Verpflichtung werden die im Raum installierten Geräte vorübergehend gesperrt.

Werden innerhalb von zwei Jahren drei Verstöße festgestellt, kommt es auch bei Zahlung des Bußgeldes zu einer dauerhaften Schließung der Anlagen.

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