Regionalrat: Die vom Rechnungshof angefochtenen Meldegesetze werden aufgehoben

Regionalrat: Die vom Rechnungshof angefochtenen Meldegesetze werden aufgehoben
Regionalrat: Die vom Rechnungshof angefochtenen Meldegesetze werden aufgehoben

Campobasso, 11. Juni 2024 – Der Regionalrat von Molise unter dem Vorsitz von Präsident Quintino Pallante hat die vom Rechnungshof von Molise eingeschlagene Richtung fortgesetzt und seine Verpflichtung bekräftigt, die Urteile zu respektieren, mit denen verschiedene Jahresabschlüsse, darunter auch der von 2021, für nichtig erklärt wurden.

In der Sitzung heute Morgen stimmte der Regionalrat mit 12 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen dem vom Regionalrat vorgelegten Gesetzentwurf zu, der die Aufhebung verschiedener Regionalgesetze gemäß den Richtlinien des Rechnungshofs vorsieht. Die Bestimmung sieht insbesondere Folgendes vor:

  • Die Aufhebung des Regionalgesetzes vom 31. Dezember 2022, Nr. 27 (Gesamtbericht der Region Molise für das Geschäftsjahr 2021)
  • Die Aufhebung des Regionalgesetzes vom 28. Dezember 2023, Nr. 9 (Gesamtbericht der Region Molise für das Geschäftsjahr 2022)
  • Die Aufhebung der Artikel 2 und 3 des Regionalgesetzes vom 19. September 2023, Nr. 4 (Änderung von Artikel 12 des Regionalgesetzes vom 30. Dezember 2020, Nr. 17 „Gesamtbericht der Region Molise für das Geschäftsjahr 2019“ und Änderungen des Regionalgesetzes vom 31. Dezember 2022, Nr. 27 „Gesamtbericht der Region Molise für das Geschäftsjahr 2021″).

Der Gesetzentwurf wurde der Kammer vom Redner Roberto Di Pardo, Präsident der Ersten Ständigen Kommission, erläutert, der die Gesetzesinitiative prüfte und eine positive Stellungnahme abgab. Während der allgemeinen Diskussion und den Erklärungen zur Abstimmung sprachen die Stadträte Greco, Fanelli, Di Pardo und Haushaltsrat Cefaratti.

Der von der Versammlung genehmigte Gesetzestext steht im Einklang mit Satz Nr. 58 vom 6. Februar 2024 des Verfassungsgerichtshofs, der die verfassungsrechtliche Unrechtmäßigkeit des Regionalgesetzes vom 31. Dezember 2022 feststellte, Nr. 27, gefördert durch den Vorsitz des Ministerrats. Diese Bestimmung stellt einen weiteren Fortschritt des Regionalrates bei der Anpassung an die Hinweise des Rechnungshofs dar.

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