Drogenhandel und Drogenbesitz, zwei Festnahmen in Altamura

Drogenhandel und Drogenbesitz, zwei Festnahmen in Altamura
Drogenhandel und Drogenbesitz, zwei Festnahmen in Altamura

Die Finanziers der Altamura Company haben in den letzten Tagen eine Anordnung zur Anwendung persönlicher Vorsichtsmaßnahmen gegen zwei italienische Personen umgesetzt, die vom GIP des Gerichts von Bari auf Ersuchen der örtlichen Staatsanwaltschaft erlassen wurde, die die Ermittlungen delegiert und koordiniert hat Ermittlungen wegen Handel und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln.

Die Bestimmung wurde auf der Grundlage der Erkenntnisse angenommen, die im Rahmen einer von den Finanziers durchgeführten detaillierten gerichtspolizeilichen Untersuchung – auch mit Hilfe technischer Maßnahmen (Umwelt- und Telefonabhörungen) – gewonnen wurden, die zur Überweisung von vier untersuchten Personen an die Justizbehörde führte wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an illegalen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Handel und Handel mit Betäubungsmitteln.

Die im Juni 2023 eingeleiteten Ermittlungen ermöglichten die Beschlagnahme von insgesamt n. 760 Gramm Kokain, n. 5 Gramm Marihuana, eine Präzisionswaage, drei Mobiltelefone und ein Fahrzeug.

Die fragliche Sicherungsmaßnahme wurde im Rahmen des Ermittlungsverfahrens angeordnet und bedarf daher einer anschließenden prozessualen Überprüfung im Kreuzverhör mit der Verteidigung.

Die Ergebnisse der Untersuchung belegen einmal mehr das ständige und aktive Engagement der Guardia di Finanza, koordiniert von der Staatsanwaltschaft Bari, bei der Verhütung und Bekämpfung krimineller Handlungen wie dem Handel und Handel mit Betäubungsmitteln, die zu a führen Sie sind besonders besorgniserregend angesichts der Gefahren für die Gesundheit der Bürger und vor allem der neuen Generationen und stellen eine Quelle illegaler Einkünfte dar, die häufig zum Nachteil der Wirtschaftssubjekte, die im Einklang mit dieser Richtlinie handeln, in die legale Wirtschaft zurückgeführt werden die Regeln.

Die Verbreitung dieser Pressemitteilung wurde von der Staatsanwaltschaft Bari in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 188/2021, in dem festgestellt wird, dass ein öffentliches Informationsinteresse im Hinblick auf die Bekämpfung des illegalen Handels und, in diesem konkreten Fall, des Handels mit Betäubungsmitteln zum Nachteil der Gemeinschaft besteht.

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