Gegen eine Person, die ernsthaft des Drogenhandels verdächtigt wird, wurde ein vorsorglicher Untersuchungshaftbefehl im Gefängnis erlassen. — Vita Web-TV

GDF NEAPEL: Gegen eine Person, die ernsthaft des Drogenhandels verdächtigt wird, wurde eine vorsorgliche Untersuchungshaftanordnung im Gefängnis erlassen. Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft am Gericht von Velletri vom 13. Juni 2024. Die Soldaten der Wirtschafts- und Finanzpolizeieinheit der Finanzpolizei von Neapel haben einen Antrag auf eine vorsorgliche Maßnahme im Gefängnis erlassen vom GIP des Gerichts von Velletri auf Antrag der örtlichen Staatsanwaltschaft gegen eine Person, die ernsthaft des Verbrechens des Drogenhandels verdächtigt wird, mit dem erschwerenden Umstand der großen Menge. Die Bestimmung geht auf Ermittlungen der GOA-Abteilung zurück, die, am 13. Juli 2023 führte zur Beschlagnahme von 96.300 kg. Haschisch (aufgeteilt in 980 Blöcke, entsprechend 640.227 Dosen) auf dem Autobahnabschnitt A/1, in einem Rastplatz unweit der Autobahn-Mautstelle Colleferro (RM), in Richtung Neapel. Das Betäubungsmittel wurde geschickt in den Hohlräumen im Boden, in den Türen und im hinteren Abteil eines umgebauten Wagens versteckt, der Málaga in Richtung Neapel verließ und bei Ventimiglia die Grenze überquerte. Bei dieser Gelegenheit wurde der Fahrer des Fahrzeugs, der im Stadtteil Scampia in Neapel wohnte, eklatant festgenommen und anschließend im verkürzten Verfahren zu einer fünfjährigen Haftstrafe sowie einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt Bei einem repressiven Eingriff wurde neben dem Betäubungsmittel und dem Auto auch das Mobiltelefon der festgenommenen Person beschlagnahmt, deren forensische Analyse die Beteiligung einer weiteren Person ergab, die ursprünglich aus der kampanischen Hauptstadt stammte und über Relaisfunktionen an Bord eines Autos mit deutschem Kennzeichen verfügte Während es hinter dem Fahrzeug der festgenommenen Person geparkt war, ist dieser 37-jährige, wegen Diebstahl und Raub vorbestrafte und offiziell arbeitslose Empfänger der heute durchgeführten Sicherungsmaßnahme , gegen die Rechtsmittel zulässig sind und der Empfänger eine Person ist, gegen die ermittelt wird und die bis zur endgültigen Verurteilung als unschuldig gilt.

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